Kaution vom Jobcenter bezahlt und wohnung wurde wegen gekündigt. Muss ich die Kaution dann trotzdem ans Jobcenter zurück zahlen?

9 Antworten

Die Kaution musst du an den Job Center zurückzahlen. Es ist ja nicht dein Geld und auch nicht das Geld des JobCenters, sondern das Geld der Steuerzahler.

Du hast für die Wohnung beim Vermieter die Kaution bezahlt, welche dir vom Job Center gewährt wurde.

Der Vermieter muss dir die Kaution zurückzahlen, wenn du ausgezogen bist. Das Geld musst du dann umgehend an den JobCenter zurückzahlen.

Behalten darfst du das auf gar keinen Fall.

Die Kaution ist doch lediglich eine Sicherheit, die jeder Vermieter verlangt.

Du hattest das Geld nicht und das Jobcenter hat es Dir zur Verfügung gestellt. Wenn Du die Wohnung nun aufgibst / aufgeben musst geht das Geld zurück an das Jobcenter.

Unter Umständen möchtest Du ja eine andere Wohnung anmieten und benötigst dann ebenfalls wieder Hilfe vom Jobcenter. Da beantragst Du dann erneut Kaution.

Warum glaubst Du das Geld könnte Dir zustehen? Es war doch nie Dein Geld und wurde Dir lediglich zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

In der Regel bekommt man die Kaution als zinsloses Darlehen und das wird dann in Raten von 10 % der Regelleistung von den laufenden Leistungen abgezogen,du bekommst die Kaution ja dann vom Vermieter zurück,wenn er keinen Anspruch geltend macht !

Sicher musst du dann die Kaution ans Jobcenter zurück zahlen und die ausgezahlte Kaution dann für die nächste Kaution verwenden,die Rückzahlung sollte aber weiterhin in monatlichen Raten erfolgen.

Oder hat man das mit der Kaution bei dir anders geregelt ?

Die Kaution ist quasi eine Art Darlehen, Laufzeit = Mietdauer.

Wenn das JC die Kaution bezahlt hat und du das Geld nicht abgestottert hast, dann gehört das Geld eindeutig den JC, Der Kündigungsgrund ist völlig nebensächlich.

Wenn alles heile geblieben ist bzw. Du die Wohnung so verlassen hast wie es im Vertrag steht bekommt das jo Center die Kaution zurück andernfalls musst du ggf dafür eintreten