Vermieter betritt ohne Ankündigung Büroräume um die Heizung abzustellen. Darf er das?

18 Antworten

Auch bei Büroräumen darf der Vermieter nicht einfach eindringen. Unangekündigt ist das Hausfriedensbruch.

Für die Zukunft: wechselt die Schlösser aus. Der Vermieter weiß ja, wo er notfalls einen Schlüssel bekommen kann.

Meinst Du denn nicht das es für das Mietverhältniss nicht so toll ist wenn ich Ihn anzeige und dann die Schlösser auswechsle? Wird es da nicht besser sein das Mietverhältnis aufzulösen?

@Fightdwarf86

Ich würde vorerst von einer Anzeige absehen - aber die Schlösser einfach stillschweigend wechseln. Wenn das das Mietverhältnis belasten würde, läge es immerhin am Vermieter...

Natürlich kannst Du auch neue Räumlichkeiten suchen. Ob das in Eurem Ort einfach ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

@Fightdwarf86

naja du musst abwägen : darüber ärgern oder wehren dass es nicht mehr vorkommt.Kannst ja im ruhigen ton mit dem vermieter sprechen dass du das nicht möchtest wenn er ohne ankündigung und in diesem falle nicht notwendig eure räume betritt.

Der Vermieter darf die Mietsache nicht ohne Anmeldung betreten. Er darf nicht einmal einen Schlüssel besitzen. Und es kann ihm auch egal sein, ob die Heizung bullert, wenn ihr die Kosten dafür bezahlt. Fordert den Vermieter auf, den Schlüssel herauszugeben. Noch besser wäre es, das Schloss selber auszuwechseln. Dann kommt er nicht mehr in die Mietsache.

Ihr solltet das Schloss tauschen.

Der Vermieter hat zwar Anrecht auf einen Schlüssel, der kann aber sehr wohl in einem versiegelten Umschlag hinterlegt werden.

So einfach und ohne Gefahr im Verzug darf der Vermieter nicht rein (Hausfriedensbruch !).

Vermieter hat KEIN Anrecht auf einen Schlüssel!!

Wieso hat der Vermieter Anrecht auf einen Schlüssel?

Der Vermieter muß informiert sein, wie er in Notfällen Zutritt bekommen kann.

Ich glaube nicht, daß das in Geschäftsräumen wesentlich anders ist als in Wohnungen...

"Der Vermieter hat zwar Anrecht auf einen Schlüssel..." Hat er nicht.

Der Vermieter darf die vermieteten Räume nicht ohne Vorankündigung bzw. Zustimmung des Mieters betreten; Ausnahme: "Gefahr im Verzug" (Rohrbruch, Brand etc...)

Der Vermieter hat zumindest "Hausfriedensbruch" begangen, wenn nicht gar einen "Einbruch"....

Den Vermieter kannst du verklagen. Das ist Einbruch, Hausfriedensbruch usw. ER MUSS sich anmelden und darf die vermieteten Räume ohne deine Genehmigung gar nicht ansehen.

MfG NonVeg