Fahrrad schieben = Teil vom Straßenverkehr?
Jo wenn man angenommen zu viel getrunken hat, und zu Fuß geht und sein Fahrrad neben einem her schiebt, ist man dann noch Teil vom Straßenverkehr? Also kann man dann angenommen wegen 1,6 Promille oder mehr gepackt werden?
Bitte nix von wegen, blubb lass es, blubb whatever.
9 Antworten
Wenn du dein Fahrrad schiebst, dann bist du eigentlich ein Fußgänger. Wurscht ob promille hast oder nicht, licht an oder nicht, niemand kann dir was anhaben. Einzig, wenn du den Versuch startetest aufzusteigen, dann bekämest du, oder der, der das versucht, ein paar Schwierigkeiten mehr. Ich hatte kein Licht am Rad, bin zwar abgestiegen, aber der Grinseman schaute schon länger zu, also tat es meinen 10EUR nicht so gut. Wäre ich gelaufen, hätt'ich zurückgrinsen können... LG, Nx.
Ich hatte aber kein Licht an, die Akkus waren "erfroren"...
Danke für den Stern, fischkoppmojo!
Also wenn Du das Fahrrad auf dem Bürgersteig schiebst, nimmst Du ja eigentlich nicht aktiv am Straßenverkehr teil. Ich denke mal, das kann keiner verbieten oder eine Strafe dafür aussprechen.
Solltest halt dann keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
punkt
Man ist Teil des Straßenverkehrs, kann aber nicht belangt werden. Sicherer ist es trotzdem, mit dem Taxi nachhause zu fahren.
bin mal fahrrad gefahren ohne licht, polizei auto wendet und ich hab schnell licht angemacht ;D
musste dann keine 10euro zahlen habn mich nochma gehn lassen