Fahrrad schieben = Teil vom Straßenverkehr?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dein Fahrrad schiebst, dann bist du eigentlich ein Fußgänger. Wurscht ob promille hast oder nicht, licht an oder nicht, niemand kann dir was anhaben. Einzig, wenn du den Versuch startetest aufzusteigen, dann bekämest du, oder der, der das versucht, ein paar Schwierigkeiten mehr. Ich hatte kein Licht am Rad, bin zwar abgestiegen, aber der Grinseman schaute schon länger zu, also tat es meinen 10EUR nicht so gut. Wäre ich gelaufen, hätt'ich zurückgrinsen können... LG, Nx.

fischkoppmojo 
Fragesteller
 05.01.2011, 00:04

bin mal fahrrad gefahren ohne licht, polizei auto wendet und ich hab schnell licht angemacht ;D

musste dann keine 10euro zahlen habn mich nochma gehn lassen

Noergelix  05.01.2011, 00:11
@fischkoppmojo

Ich hatte aber kein Licht an, die Akkus waren "erfroren"...

Noergelix  05.01.2011, 09:27
@Noergelix

Danke für den Stern, fischkoppmojo!

Also wenn Du das Fahrrad auf dem Bürgersteig schiebst, nimmst Du ja eigentlich nicht aktiv am Straßenverkehr teil. Ich denke mal, das kann keiner verbieten oder eine Strafe dafür aussprechen.

Solltest halt dann keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.

punkt

Man ist Teil des Straßenverkehrs, kann aber nicht belangt werden. Sicherer ist es trotzdem, mit dem Taxi nachhause zu fahren.