Darf man in der Probezeit betrunken Fahrrad fahren?

5 Antworten

Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt nur beim Führen eines Kraftfahrzeuges.
Nachzulesen im §24c StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html

Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, ist also von dieser Regelung nicht betroffen.

Trotzdem solltest Du es nicht übertreiben, denn kommt es zu einem Unfall oder schlägst mit dem Alkohol zu massiv zu kann es zu empfindlichen Folgen wie z.B. einem Strafverfahren und/oder einer MPU führen.

Ja, bis 1,6 Promille, danach gilst du als absolut unzurechenbar und begehst soweit ich weiß sogar eine Straftat.

Ich würde es lassen ,

so teuer kann kein Taxi werden wenn du mit dem Fahrrad nach hause kannst .

Wie Crack und andere schon schrieben gelten hier zwar nicht du 0,0 Regel, aber baust du einen Unfall oder kommst über 1,6 Promille hat das auch Auswirkung auf deine Fahrerlaubnis . 

mit 0,3 Promille oder mehr Fahr auffällig Fahrrad gefahren Strafanzeige .

Mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer  MPU

beim Auto Restalkohol 
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) 3 Punkte und Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Wer sich in der Probezeit befindet bzw. unter 21 Jahren ist, darf keinen Alkohol zu sich nehmen, sofern er sich in der nachfolgenden Zeit noch hinter das Lenkrad setzen und das Auto bedienen möchte. 

Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit dennoch gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, muss er mit harten Strafen wie einem kostenintensiven und speziellen Aufbaukurs für Fahranfänger rechnen.

https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Beim Fahrrad gelten 1,6 Promille als Grenze, wenn man unauffällig fährt.
Fährt man auffällig oder baut einen Unfall gelten 0,3 Promille

Probezeit spielt dabei keine Rolle, die bezieht sich nur auf Kraftfahrzeuge, Fahrräder gehören da nicht dazu.