Fahrrad gefunden, was tun bei Eigenbedarf?
Hallo, seit über einer Woche steht nun ein älteres, herrenloses Fahrrad an einem Wegrand. Bei diesem ist eine Pedale nicht mehr am Fahrrad dran, liegt aber daneben. Die Reifen sind kaum aufgepumpt und die Bremsen scheinen auch nicht die besten zu sein.
Hab auch schon bei der Stadt nachgefragt, was ich machen soll (dachte, man darf es nach 6 Monaten behalten und evtl bis sich der Finder meldet es bei sich selbst aufbewaren), da wurde mir aber gesagt, dass es wenn es zu kaputt ist weggeschmissen und ansonsten versteigert wird. Ich denke man könnte das Fahrrad ganz gut reparieren. Es hat auch ein integriertes Schloss, welches jedoch nicht abgesperrt ist und der Schlüssel steckt sogar noch. Daher kann ich mir es nur so erklären, dass jemand zu faul war, das Fahrrad zum Wertstoffhof zu bringen (Warum sollte sonst die Pedale daneben liegen).
Meint ihr ich darf das Fahrrad behalten ohne erste Konsequenzen? Soll ich vlt an die Fundstelle ein Schild hinhängen, dass sich der Besitzer bei mir melden kann?
Vielen Dank, Dan
4 Antworten
Dinge, die man findet, gehören jemandem. Sie einfach zu behalten, ist rechtlich gesehen eine Straftat, und zwar eine Unterschlagung. Schlimmstenfalls kannst du angezeigt und verurteilt werden und wärest dann vorbestraft.
Vorsicht, nimmst Du es einfach so, ist es Diebstahl!
Der Zettel verwittert, fliegt weg..und Du kommst womöglich irgendwann zufällig in ne Kontrolle mit nem Fahrrad, das als geklaut gemeldet wurde.
Wenn er das Fahrrad mitnimmt, ist dies keine Diebstahl, sondern Unterschlagung einer Fundsache. Der Unterschied zum Diebstahl besteht darin, dass der Täter dem Berechtigten die Sache nicht wegnimmt, da er sie bereits bei sich hat.
Wenn Du es mit nimmst ist das rechtlich klar ein Diebstahl! - Ist leider so. Habe gerade mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen und wirklich... lass lieber die Finger davon! - Stell Dir nur mal vor, das hat irgendein Alci im Suff liegen lassen uns weiß jetzt nicht mehr wo und sieht Dich zufällig später mir seinem Fahrrad rumfahren. .... Ich glaube ich brauch das jetzt nicht weiter auszuführen. Wenn Du ein Fahrrad suchst, schau auf ebay oder frag bei einem Händler in Deiner Nähe, die haben oft für ein paar Euro gute Gebrauchte!
So leid es mir tut. Aber das ist alles wurscht. Habe erst neulich eine Doku von ARD aus einer großen Deutschen Stadt gesehen und da inspezierten Stadtmitarbeiter sog. "herrenlose Fahrräder" und es war so, das die Drahtesel wirklich bitterböse dastehen mussten, also wirklich nur noch der Rahmen oder total vermoost, das sie diese mitnehmen durften. Und wenn Du ein gestohlenes Fahrrad Dir mitnimmst ist das Hehlerei (auch nicht grad besser). Aber wenn das Dein Verdacht ist, wieso Notierst Du Dir nicht mal die Rahmennummer und rufst bei der Polizei an und läßt nachfragen, ob es tatsächlich so ist?!
In der Realität wird es keine Konsequenzen haben, weil das Rad wohl aufgegeben wurde, wie du schon vermutest, strafrechtlich ist das aber Fundunterschlagung.
Du kannst es zum Fundbüro geben, wenn es nach 6 Monaten keiner abgeholt hat, gehört es dir. Ganz legal.
Vielen Dank für deine Antwort. Aber wenn jemand das Fahrrad hätte bahalten wollen, warum
1. ist dann sowohl eine Pedale ab, die aber trotzdem daneben liegt
2. Ist es nicht abgesperrt obwohl Schlüssel und Schloss dran sind
3. sind die Reifen platt.
Die einzige logische Erklärung ist, dass es davor geklaut wurde und dann einfach stehen gelassen wurde oder eben jemand es hingestellt hat, damit es mitgenommen wird.