Strafe bei mehrfachen Fahrrad Diebstahl und Verkauf der geklauten Räder?
Hallo ich bin 14 Jahre alt also ich habe mit einem anderen (15), Ich glaube 7 oder 8 Fahrräder geklaut diese waren angeschlossen und er hat die Schlösser mit einem Bolzenschneider kaputt gemacht und ich habe aufgepasst das keiner guckt. Ich habe 3 oder 4 Fahrräder verkauft und das Geld mit meinem Partner geteilt die restlichen hat mein Partner glaube ich selbst verkauft und das Geld für sich behalten mir hat er erzählt das sein Nachbar die Fahrräder weg gegeben. Die Polizei stand dann gestern vor der Tür und ich habe ihr alles erklärt und gestanden und meinen Partner verraten. Ich möchte gerne wissen was für strafen auf mich zu kommen werden, ich bin eigentlich nicht vorbestraft ich habe zwar 2 laden Diebstahl verfahren am laufen aber das eine klärt sich auf da es wirklich nur ein Missverständnis war und das andere stand ich halt daneben als jemand was geklaut hat. Ich und meine Mutter Leben zusammen und wir haben nur das niedrige Einkommen meiner Mutter zur Verfügung Also glaube ich weniger an eine geldstarfe. Bitte versucht mir jetzt nicht zu sagen dass das schlecht war und so weiter ich bereue das ganze auch schon. Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
mit 14 bist Du schon deliktsfähig. Suche Dir am besten einen neuen Freundeskreis. Wenn Du Glück hast, gibt es nur 150 Sozialstunden oder mehr.
Ach komm, erzähl uns nichts, ein schlechtes Gewissen hast Du nur weil ihr erwischt wurdet.
Wer mit 14 Jahren schon 2 Diebstähle begangen hat und dann noch einen
gewerbsmäßige Diebstahl, also eine besonders schwere Form des Diebstahls, der muss nichts von "schlechtem Gewissen" erzählen.
Der Fahraddiebstahl ist nich nur ein normaler Diebstahl, sondern ein gewerbsmäßige Diebstahl,
"In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall
liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig stiehlt."
Da ihr unters Jugendstrafrecht fallt, wirds wohl eher auf Sozialstunden oder vielleicht sogar Jugendarrest hinauslaufen.
Es wird wahrscheinlich auf eine Sozialarbeit herauslaufen wenn eure finanzielle Situation schlecht ist.
Viel Glück
Das hat mit der finanziellen Situation nichts zu tun, es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht.
ahh wusste ich nicht, wie auch
1. Strafrechtlich eine Jugendstrafe - vermutlich ableisten von Sozialstunden.
2. Privatrechtlich Schadenersatzansprüche der Bestohlenen.
Welche Fahrräder haben die beiden denn geklaut? Das wird wohl nicht herauszufinden sein und Angst machen hilft wohl auch nicht.
Du du 14 bist bist du auch strafmündig. Dem fallverlauf zu folgenden stecken auch verbrecherische Intentionen dahinter also wirst du mit Sicherheit nicht nur eine Verwarnung bekommen. Kannst dich auf sozialstunden freuen
Wichtig ist noch, dass die Schadensersatzansprüche (wenn die Besitzer sich melden) nicht so schnell verjähren und nach einem Urteil 30 (!) Jahre lang vollstreckbar sind und jährlich mit ca. 5% verzinst werden müssen. Ich weiß nicht, was für Räder Eheudjd gestohlen hat, aber wenns was teureres war, wird er ganz schön lange abzahlen dürfen. Du bekommst hier übrigens keinen "Rabatt" nur weil du nicht volljährig bist.