Darf ich Fußgänger anklingeln?
Hi,
Ich lebe in einem Erholungsort an der Ostsee und merke immerwieder das die Urlauber am Ortseingangsschils ihr Gehirn gefühlt abgeben und dann wie der Henker fahren. Bin daher viel mit dem Rad unterwegs da es auch dann schneller voran geht als mit dem auto.
Nun habe ich das Problem das Fußgänger immer wieder auf die Straße laufen und nicht schauen wer oder was kommt. Dann muss ich meist eine Vollbremsung mache oder sehr scharf ausweichen.
Darf ich nun die Fußgänger "anklingeln" wenn eine Gefährdung näher kommt? Beim Auto ist es innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt bei einer Gefähr zu hupen. Bin mir halt etwas unsicher wie das bei fahrrad ist weil ich mal angepöbelt wurde von einem Fußgänger der meine das man nur zum überholen klingeln darf.
Stimmt das oder darf ich die Fußgänger anklingeln wenn sie auf die Straße treten?
Danke schmal in voraus
6 Antworten
Die StVO sagt, dass sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet, dass man als Radfahrer klingeln darf, um Fußgänger zu warnen, aber warten muss, bis sie den Weg frei machen.
Wenn man das in einem vernünftigen Rahmen macht, ist es für alle Beteiligten am einfachsten.
Das Problem ist halt das die Fußgänger den Fußgängerweg zu klein finden und dann einfach auf die Straße laufen
Auch wenn sie auf der Fahrbahn laufen, darf man sie nicht um- oder abfahren. Kommt es zu einem Schaden, ist man der Mops. Selbst ohne Schaden ist es zumindest eine Nötigung, andere zu bedrängen.
Moment. Ich hab weder was von umfahren, abfahren oder nötigen geschrieben. Ich hab geschrieben, dass man Fußgänger auf der Fahrbahn durch geeignete Signale vor der Gefahr Fahrverkehr warnen darf. Und das wird keiner als Nötigung juristisch auffassen. Eher das bewusste Verhalten der Fußgänger auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg vorhanden ist.
wofür hast du den eine Klingel am Fahrrad? Die ist doch dazu da, um andere darauf aufmerksam zu machen, daß du mit dem Fahrrad kommst.
Klingeln oder / und rufen Achtung Vorsicht
Klar darfst du, da gibt es kein direktes Verbot
Klar darfst du klingeln, am besten danach auch noch die Leute die nicht schauen zusammen schei$en.
👍
Der zweite Teil Ihrer Aussage bezieht sich hoffentlich nicht auf die Frage ("aber warten muss, bis sie den Weg frei machen."). Wenn Fußgänger auf der Fahrbahn laufen, obwohl ein Gehweg vorhanden ist, dürfen sie sehr wohl vor der Gefahr des Fahrverkehrs gewarnt werden. Also als Radfahrer per Klingel.