Fahrprüfung bestanden (BF17) bin jedoch noch 16. Kann ich mit Roller fahren (50)?

4 Antworten

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B, die du mit der BF17-Bescheinigung erhälst, darfst du einen solchen Roller bzw Fahrzeuge der Klasse AM führen. Allerdings hast du ja die Fahrerlaubnis noch nicht. Die hast du erst, wenn sie dir nach bestandener Prüfung am 17. Geburtstag ausgehändigt wird. Also darfst du auch erst ab dann fahren.

Du hättest vorab beantragen können, dass du sofort bei bestandener Prüfung schon einen Führerschein für AM bekommst. Damit hättest du dann jetzt schon fahren können. Aber das hätte so viel an Gebühren gekostet, dass sich das für 2 Wochen ganz sicher nicht lohnt.

Frühestens mit 17 nach Aushändigung der BF17 Bescheinigung darfst Du Roller der Klasse AM fahren.

Dafür brauchst du einen Rollerfahrschein. Wenn du den hast dann ja. Der Autofahrschein hat damit nichts zu tun.

Franticek  06.01.2015, 18:25

Ein wenig mehr sollte man schon wissen, bevor man solche Antworten gibt. So ist das nämlich Unsinn.

nein weil der erst ab 17 gilt