Fahrlehrer beleidigt mich Azubi als Berufskraftfahrer?
Guten Tag und zwar hatten mein Kollege und ich schon paar Fahrstunden bei den Fahrlehrer allerdings muss man dazu sagen das wir schon beide während unserer Ausbildung den B Führerschein gemacht haben. Nun machen wir zusammen C und CE allerdings kam es heute morgen zu ein Vorfall das er mein Kollege aufgrund seiner Herkunft beleidigt und das nur weil er Deutsch Russe ist. Habe mich dann auch auf die Seite meines Kollegen gestellt das sowas natürlich nicht geht da ich gegen jeder art von Rassismus oder Diskrinierung bin. Allerdings hat er mich dann sofort aufrgund meines Übergewichtes beleidigt obwohl ich schon was dagegen mache und öfters Sport mache allerdings finde ich das es so einfach nicht geht nur weil wir vom Betrieb kommen und unser Betrieb alles bezahlt dürfen die nicht so mit uns umspringen. Wir haben auch schon mit unserer Vorgesetzten gesprochen und unser Betrieb sucht sich nun auch eine neue Fahrschule somit brauchen wir zu der Fahrschule zum Glück nicht mehr hin. Allerdings möchten ich und mein Kollege nun doch versuchen Gerichtlich gegen den Fahrlehrer vorzugehen daher ist unsere Frage was wir da am besten tun könnten da unser Betrieb ja schon Maßnahmen ergriffen hat. Dazu muss man aber auch sagen das dieser Fahrlehrer eh was gegen unseren Betrieb was hat.
Bitte nur um nützliche Antworten.
Danke im Voraus
9 Antworten
Im Zweifel einen Anwalt aufsuchen.
Wobei der Fall wahrscheinlich fallen gelassen werden könnte.
Musst du wissen, ob dir das das Geld überhaupt wert ist.
Nur der Anwalt würde Geld kosten, nicht aber die Anzeige.
Was hat denn der Fahrlehrer genau zu dir und deinem Kumpel gesagt?
Nur die Aussage, dass du etwas zu viel Gewicht hast, ist keine Beleidigung.
Ist nach deinem eigenen Text, eine Feststellung.
Ihr könnt bei der Polizei Anzeige erstatten. Ob das etwas bringt, ist eine andere Frage. Möglicherweise wird der Fall eingestellt. Was genau hat er denn zu euch beiden gesagt? Wenn ihr euch beleidigt gefühlt habt, muß es noch keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzes sein. Darüber würde ein Richter entscheiden. Ob er bestraft wird, kann niemand voraussagen.
Ich kann euren Zorn verstehen. Überschlaft die Angelegenheit erst einmal. Vielleicht seht ihr morgen ein, dass sich der ganze Aufwand gar nicht lohnt. Der Fahrlehrer ist schon bestraft, weil sich euer Arbeitgeber eine andere Fahrschule sucht. Er hat euch also schon als Kunden verloren. Wenn sich das noch weiter herumspricht, wird er noch mehr Kunden verlieren und geht vielleicht irgendwann pleite. Dann ist der Mann auch schon bestraft.
Ihr bräuchtet erstmal einen guten Rechtsanwalt, dann könntet ihr ihn wegen Diskriminierung oder Beleidigung anzeigen.
Um eine Anzeige zu erstatten (was hier gar nicht möglich ist, sondern "nur" Strafantrag) braucht man keinen Anwalt. Da geht man zur Polizei und gut ist.
Aber ein Anwalt wäre ratsam, damit das Verfahren erfolgreich wird.
Ein Rechtsanwalt hat keinen Einfluß auf den Richter oder die Staatsanwaltschaft. Manchmal kann ein Anwalt helfen, aber bei weitem nicht immer.
Er hat Euren Betrieb als Kunden verloren. Das ist Strafe genug für seine Diskriminierung.
Nein, das kann man persönlich und ohne Anwalt bei der Polizei machen.