Gesetz, das zu Fahrstunden verpflichtet?

9 Antworten

So neu ist das Gesetz nicht, es existiert eigentlich schon länger.

Aus der Fahrschülerausbildungsordnung:

§5 Praktischer Unterricht

(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. [...]

Dieses "Verzahnen" ist nicht gegeben, wenn erst der komplette Theorie- und dann der komplette Praxisunterricht absolviert wird.

Ich weiß, die Passage habe ich auch gelesen und das es länger existiert, ist mir bekannt, aber das ist doch konträr zu dem, was viele eigentlich machen, denn ich und auch viele mir bekannte Personen haben erst die Theorie abgelegt und dann erst dann den praktischen Teil absolviert. Auch wird die Anzahl der von ihm behaupteten Fahrstunden nicht ersichtlich.

Na ja, mal schauen.

Danke dir. 

@AMKSanane

Die genaue Zahl ist wirklich nicht festgelegt. Aber dass ein Gesetz konträr ist zu dem, was viele machen, macht es nicht weniger gültig ;-)

Hallo AMKSanane,

die Anzahl der Pflichtstunden ist in der Fahrschülerausbildungsordnung festgelegt.

Der Anlage 4 der FahrschAusbO (http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html) ist vorgeschrieben, dass für die Klassen

  • A1
  • A2
  • A
  • B

folgende Pflichtstunden zu leisten sind:

  • 5 auf Bundes.- und Landstraßen
  • 4 auf Autobahnen
  • 3 bei Dunkelheit oder Dämmerung

Zu den 12 Pflichtstundenkommen noch die Übungsfahrten in der Stadt.

Wer das Geld für die Fahrschulausbildung & Prüfung nicht hat, dem bleibt leider nichts anderes übrig als auf die Fahrerlaubnis  zu verzichten.

In Ausnahmefällen übernimmt allerdings die ARGE die Kosten.

Schöne Grüße
TheGrow

Da habe ich mich etwas ungünstig ausgedrückt:

Gemeint war nicht die praktische Prüfung, sondern der praktische Teil als solcher.

Heißt: Die Fahrstunden.

Aber trotzdem danke für die Antwort! 

Solch ein Gesetz gibt es nicht. Und du meinst mit dem mind. 10 Fahrstunden davor sicherlich die Theoretische Prüfung oder? Für die Praktische brauchst du sowieso normale und Sonderfahrten (Nacht, Autobahn, Landstraße)

Aber Grundsätzlich sollte man kurz bevor man in die Theoretische Prüfung geht mal die ersten Fahrstunden nehmen. Dann wird einem auch die Theorie etwas klarer.

Grüße

Ja.

"12 Pflichtfahrstunden vorgeschriebenDer Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In viele Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden. Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf."

Hier kannst du mehr lesen: 

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerschein-infos/pflichtfahrstunden.php

Bevor ein Fahrschüler die Praktische Prüfung antreten möchte muss der Fahrschüler min. 10 Pflichtfahrstunden +Sonderfahrten (Nacht,Autobahn und Landstraßen Fahrten) absolviert haben außerdem die bestandene Theorie Prüfung vorweisen.

Ob dies irgendwo im Gesetz verankert ist, ist mir bis dato Unbekannt.

PS: Bevor man zur Theorie Prüfung muss sollte man doch schon 1-2 Fahrstunden nehmen da dies so manche Theoretische Situation auflockert und man dann besseres Wissen hat. (Bsp. Rechts vor Links oder Abbiegen an Ampeln etc)