fahrlässige körperverletzung probezeit?

3 Antworten

Hallo,

am besten solltest du erst einmal versuchen dich zu beruhigen. Alle Beteiligten sind sicher froh, dass der Mann nicht zu schwer verletzt wurde.

Aus deiner Schilderung geht allerdings nicht klar hervor, wer nun wirklich der Schuldige an dem Unfall ist. Auch das muss erst einmal genau geklärt werden.

In deiner Frage hast du das Wesentliche noch geschrieben - im Text davon dann leider nichts mehr.

Viele schwerer als die eventuellen Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit wiegt nämlich der Vorwurf der Fahrlässigen Körperverletzung. Das ist nämlich eine Straftat.

Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn der Geschädigte Strafantrag gestellt hat, oder wenn die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Tatverfolgung von öffentlichem Interesse ist.

Es kann also sein, dass man dir Fahrlässige Körperverletzung vorwerfen wird - das muss aber nicht sein.

Hier dazu ein paar Informationen und Hinweise:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrlaessige-koerperverletzung-nach-einem-verkehrsunfall-was-droht_065394.html

Daher solltest du jetzt erst einmal abwarten was kommt und ob dir wirklich die Schuld an dem Unfall und Fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

Sollte dies der Fall sein, dann ist es ratsam sich rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts für Verkehrsrecht zu holen.

Auf keinen Fall in Panik geraten und daraus nun irgendwelche überstürzten Handlungen oder Aktionen starten.

Nicht nur aus rein menschlichen Gesichtspunkten kann es auch sicher nicht schaden, wenn du dich zumindest nach dem Zustand des Mannes erkundigst oder ihn sogar besuchst und was mitbringst.

Viele Grüße

Michael


Hallo chuckymarie,

auf Dich kommt ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage zu:

**************************************************************************************

§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

**************************************************************************************

§ 230 StGB - Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

**************************************************************************************

In den meisten Fällen wird das Strafverfahren gem. § 153 StPO eingestellt, weil der Verletzte keinen Strafantrag stellt und zudem die Schuld des Fahrers als gering angesehen wird.

Es ist auch eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO gegen auflagen möglich.

Nur sehr selten kommt es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe.

Solltest Du wider Erwarten doch verurteilt werden, kommt neben der Geldstrafe noch hinzu,

  • das Du zwei Punkte erhältst und
  • es erfolgt ein Eintrag als A - Verstoß der wiederum zur Folge hat,
  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Die Fahrerlaubnis wird in der Regel aber nicht entzogen.

Sollte das Strafverfahren eingestellt wird, kommt aber ein Bußgeldbescheid auf Dich zu, der meiner Meinung nach und laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur folgenden Inhalt hat:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 101118

Tatvorwurf: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr
erforderlichen Sorgfalt Andere.

Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***************************************************************************************

Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes hätte sich dann die Angelegenheit für Dich erledigt.

Falls der Herr einen Fußgängerüberweg, sprich einen Zebrastreifen oder eine Ampel überquert hat, sieht die Sache etwas anders aus.

Kannst ja nochmal anführen, an welcher Stelle der Herr vor Dein Auto gelaufen ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Das kommt etwas auf die vorliegenden Umstände an. Ob hier die Vorfahrt genommen wurde, Rotlicht missachtet, Verletzung der Vorfahrt inklusive Behinderung Dritter o.ä.

Sollten diese Begleitumstände zutreffen, dann wird im Regelfall ein Aufbauseminar fällig. Ansonsten wäre es eine Verwarnung und würde bei der zweiten Verwarnung zu einem solchen Seminar führen.

Das schließt jedoch nicht aus, dass nun noch zivilrechtlich etwas kommt. Beispielsweise Schadensersatz für Behandlungskosten usw.