Brief vom Amtsgericht?
Guten Abend Leute
Ich habe heute ein brief vom amtsgericht erhalten. Ich bin nun verzweifelt weil ich nicht weiß ob ich MPU machen muss oder nicht.
Also kurz zum Thema, vor eine woche habe ich mein problem hier geschildert gehabt. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit. Habe am 1.März 2014 einen unfall gehabt, ich war alleine unterwegs. Bin von der fahrbahn abgekommen und in der böschung gelandet (ca.16m tief). Kein anderer wurde dabei verletzt.
Auf dem Entlassungsbrief vom Krankenhaus stand 1,6% BAK. Ein paar tagen später kam die Polizei zu mir nachhause und haben mich gefragt ob ich es Akzeptiere das ich 1,2%(dachte mir das sich die polizistin geirrt hat) hatte und ob ich mir sicher bin das ich kein anwalt möchte. Habe es unterschrieben schön und gut.
Heute also am 22.März 2014 habe ich den brief vom Amtsgericht erhalten. da steht folgendes.
In dem Strafverfahren gegen (mein name), geboren am (geburtsdatum) wegen Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.
- ob ich einspruch einlegen möchte (das ist mir klar)
Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
- Eine bei Ihnen am 1.März entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,22% (was ist dann mit den 1,6% vom Krankenhaus ??)
strafbar als
- fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB, §§ 1, 105 JGG. (ähhhm ja ???)
Beweismittel:
- Zeugen
- Urkunden: Auszug aus dem Bundeszentralregister
Sonstige Beweismittel:
- ärztlicher Untersuchungsbericht BL. 5 d.A.
- Blutalkoholgutachten BL. 13 d.A.
Geldstrafe:
40Tagessätze, 30,00€ = 1200€ (das ist mir auch klar)...
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Kann mir vllt einer sagen wie ich jetzt am besten vorgehen sollte. Wann bekomme ich bescheid ob ich zur MPU muss oder nicht ? Wieviel Punkte ich bekomme oder Nachschulung und alles mögliche einfach. Ich habe leider nicht sehr viel rauslesen können aus dem Brief
wollte es so ausführlich wie möglich machen. Tut mir leid wenn dies nicht nötig war.
Ich danke im Voraus.
4 Antworten
Hallo ecelim
Wann bekomme ich bescheid ob ich zur MPU muss oder nicht ?
du wirst nicht zur MPU müssen, wenn es dein erstes Alkoholvergehen war.
du würdest Bescheid bekommen wenn du deinen Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis stellst, früher nicht
Wieviel Punkte ich bekomme
Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.
Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen, siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€
Probezeit ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.
(was ist dann mit den 1,6% vom Krankenhaus ??)
es wurde zurück gerechnet, deswegen hast du jetzt weniger.
du befandest dich also noch in der Anflutsphase des Alkohols (das ist der Fall, wenn du 2 Std vor der Blutentnahme den letzten Schluck gemacht hast)
wenn ich in 8 Monaten zur Landratsamt gehe
bekommst du deine Fahrerlaubnis aber erst 3 Monate später.
du musst 3 Monate vor Ablauf deiner Sperrfrist den Antrag stellen
Fahrerlaubnisbehörde hat in folgenden Fällen Zweifel an Ihrer Fahreignung und ordnet eine MPU an:
- eine Alkoholfahrt ab 1,6 Promille Alkohol im Blut oder
- bei wiederholten Alkoholfahrten (schon ab 0,5 Promille)
- wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch vorliegt
- bei Alkoholabhängigkeit (hier ist ein sog. "Ärztliches Gutachten" erforderlich)
Also keine MPU nur Strafe.
Das heißt soviel, dass du laufend Alkohol trinkst!
Das heißt soviel, dass du laufend Alkohol trinkst!
Alkoholmissbrauch wird anders definiert
Ob man von Dir eine MPU verlangt, wirst Du erst erfahren, wenn Du eine neue Fahrerlaubnis beantragst. I.d.R. wird das bei unter 1,6 Promille nicht gemacht, kann aber trotzdem verlangt werden.
Was Du davon abgesehen aber beachten mußt, wenn Du den neuen Führerschein bekommst, gilt die Fahrerlaubnis als NEU erteilt, Du hast damit den Rechststand der Klasse B vom Neuerteilungsdatum und nicht mehr den vom ursprünglichen Ausstelldatum.
Wenn Du z.B. vorher eine Fahrerlaubnis der Klasse B hattest, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, durftest Du damit ein Trike oder ein 3-rädriges Motorrad fahren. Wenn Deine FE neu erteilt wird, dann ist dieses Recht erloschen, dafür müßtest Du dann eine entsprechende FE der Klasse A erwerben.
also muss ich 5 Monate abwarten um zu erfahren ob sie von mir eine MPU verlangen ?
du musst keine machen
@TransalpTom
auch ein Sachbearbeiter der Fsst kann nicht einfach so eine MPU anordnen, er hat sich an die FeV zu halten.
eine MPU wird bei 1,2‰ nicht angeordnet, außer:
die Trunkenheitsfahrt war zu einer "ungewöhnlichen " Zeit, z.B morgens um 11.00 Uhr
er ist Wiederholungstäter, z.B er hatte vor höchstens 5 Jahren schon einmal eine Trunkenheitsfahrt unter 1,1‰, oder er hatte vor höchstens 10 Jahre eine Trunkenheitsfahrt über 1,1‰
er ist schon einmal außerhalb des Straßenverkehrs unter Alkoholeinwirkung polizeilich aufgefallen, z.B durch eine Schlägerei
das beruhigt mich wirklich bisschen
MPU ist wahrscheinlich.
super hilfreich -.-
punkt 3 ist mir nicht so klar ?