Fahrgemeinschaft bei Auswärtstätigkeit/Fortbildung

2 Antworten

Bei Auswärtstätigkeiten kommt nicht die Pendlerpauschale zum Ansatz, sondern es können (bzw. müssen) die tatsächlichen Kosten zum Abzug gebracht werden.

Es kommt darauf an, ob du der Fahrer warst oder nicht. Wenn du nur Mitfahrer warst, bekommst du gar keine 30 Cent pro Kilometer, da dir als Mitfahrer auch keine tatsächlichen Aufwendungen entstanden sind und nur diese abzugsfähig sind. Du bekommst nur 30 Cent pro Kilometer bis zum Treffpunkt.

Wenn du der Fahrer warst, kannst du für Hin- und Rückweg 30 Cent pro Kilometer und pro Mitfahrer noch einmal je 2 Cent pro Kilometer, bei denen der Mitfahrer mitgefahren ist, abziehen.

du kannst nur die 30 cent einfacher weg zur arbeit (ohne umwege) geltend machen.

die mitfahrer können ihrerseits die 30 cent aber auch geltend machen