Erstattung der Fahrtkosten bei Vorstellungsgespräch - 30 Cent / km für die Hin- UND Rückfahrt?

7 Antworten

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Beides natürlich

Schreib es einfach wie folgt

Vorstellungsgespräch am XX.XX.XXXX in Ihrem Hause

Anreise Standort - Zielort 150 km ´á 0,30 Euro gesamt 45,00 Euro Rückreise Zielort . Standort 150 km á 0,30 Euro gesamt 45,00 Euro

Gesamtkosten 90,00 Euro

Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto xxxxxxx BLZ xxxxxxxx Konto Inhaber xxxx.xxxx. Für eine zeitnahe Überweisung vorab besten Dank

....

Danke, diese firma, ein krh, hat mir schon vorab mitgeteilt, dass sie keine fahrtkosten übernehmen werden. es ist eine stelle als sekretärin in einem krh und ich weiß es eh nicht, ob es das richtige wäre, weil ich früher schon schlechte erfahrungen selbst mit ärzten gemacht habe. und ich bin selbst auch krank, atemwegsinfkte, rücken, immunschwäche.

Auf jeden Fall Hin- und Rückfahrt, also die vollen 300km! 30 ct/km sind auch der Normaltarif.

Gesamte!

Steht da nix bei? Normalerweise wird doch bei so was angegeben "einfach Strecke" oder so. Wenn das da nicht sthetr, würde ich gefahrene Km angeben, Du bist ja auch wohl hin- und zurück gefahren. Beim Zugticket zahlen sie ja auch hin und zurück.

Und von meinen AG kenne ich- bei Denstfahrten- auch nur insgesamt.

Die tatsächlich gefahrenen km zählen. Das Arbeitsamt rechnet anders. Dort bekommst du nur 0,20 €/km beschränkt auf die Bahnfahrt II. Klasse

ist das auch so, wenn man schon eine Montskarte hat? Müssen die das dann einem auch erstatten pro km die Fahrt zum Vorstellungstermin?

@Koboldmaki203

Wenn du ohnehin eine Monatskarte auf dieser Strecke hast, wäre ein zusätzlicher Erstattungsantrag ein Betrugsversuch.

Es sei denn, du belegst, dass du mit einem KFZ gefahren bist.

@DerHans

so ein unsinn betrugsversuch. sie selbst, diese dumme nena von dem jobcenter hatte mich im letzten gespräch darauf aufmerksam gemacht, dass ich für die fahrten zu vorstellungsgesprächen vorher fahrtkosten beantragen kann und ich sagte ihr da schon, dass ich die monatskarte habe und sie schien sich selbst dann unsicher zu sein und meines erachtens kommt eben trotzdem die erstattung eben anteilig pro km in frage. das schien sie im letzten persönlichen gespräch auch so zu sehen und hier im forum sagen das auch viele eben mit den 020 cent pro km. betrugsversuch wäre es nur, wenn man was vorgaukelt, was nicht ist, um sich zu bereichern. ein antragsversuch ist niemals ein betrugsversuch, er kann immer abgelehnt oder eben gewährt werden. meine mutter hatte auch mal wohngeld beantragt und wurde abgelehnt, weil ihre rente etwas zu hoch ist und ist auch kein betrugsversuch, sondern eben ein versuchter rechtmäßiger antrag. genau gleich mit der rundfunkbefreiung, kann jeder versuchen, zu beantragen, ich habe sie und entweder wird der antrag abgelehnt oder eben gewährt. sie haben null ahnung, was überhaupt betrug ist. betrug wäre eine bewusste täuschung, um sich zu bereichern. ich dagegen frage nach den heute gültigen modalitäten für jobcenter und erstattung von fahrtkosten und diese frage oder so ein antrag ist kein betrug und oft genug kennen sich diese sachbearbeiter selbst nicht aus. früher,wenn ich zu bewerbertrainigs musste, wurde immer jedem pauschal die 0, 20 cent ersattet pro fahrtkilometer hin und rück und ich will es nur wissen mal grundsätzlich. ich bin eh krank und werde wohl deshalb nicht hingehen können zu dem vorstellungsgespräch, habe morgen hno-termin.

@DerHans

die haben schon eine kopie meines monatsabos und habe denen alles immer offen gelegt. sie haben wirklich null ahnung, was überhaupt betrug ist. ich schon, habe früher selbst jura studiert, aber lange her. ich habe schon erfolgreich betrüger, ärzte angezeigt.