Steuererklärung Anlage N - Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit?

2 Antworten

Letztes Jahr war ich 4 Wochen als Filmschaffender bei einer Filmproduktion in einer anderen Stadt (350 km entfernt) aus Lohnsteuerkarte beschäftigt.

War eine erste Tätigkeitsstätte in 2018 gegeben und handelt es sich bei den besagten 4 Wochen um eine Auswärtstätigkeit?

Gehen wir mal von meiner Vermutung aus...

Neben der An und Abreise bin ich 3 x mit dem eigenen PKW nach Hause gefahren, das entspricht 1400 km (einfache Strecke) x 30 Cent =420 Euro

Schauen wir mal... Hinfahrt (350 km), dann 3x heimgekehrt und 3x Wiederkehr (6 x 350 km) und dann die Abreise (350 km). Ich komme auf 2.800 km x 0,30 € = 840 €.

Wo kann ich die Kosten in der Anlage N bei den Werbungskosten einsetzen, bei Zeile 31 (Entfernungspauschale) oder bei Zeile 49 (Auswärtstätigkeit)?

Auswärtstätigkeit

Der Arbeitgeber hat für die 4 Wochen eine Unterkunft gestellt und einen steuerfreien Verpflegungszuschuss von 384 Euro gezahlt, da wurde die Verpflegung am Set abgezogen. Kann ich noch weitere Verpflegungskosten in der Steuererklärung geltend machen?

Der Zuschuss wird mit den ermittelten Verpflegungsmehraufwand gegengerechnet. ... geht man davon aus, das an 20 Tagen die Abwesenheit 24 Std. betrug und für die An- und Abreise 12 Std. schätzt, dann komme ich auf 504,00 €... den Zuschuss ebenfalls in der Erklärung angeben, denn dieser mindert den Betrag.

Hallo Sinnleer!

Danke für deine Antwort. Ich war das restliche Jahr 2018 selbständig tätig und nur in den 4 Wochen auf Lohnsteuerkarte "auswärts" angestellt. Ich hatte gedacht, das man bei Lohnsteuerkarte nur die einfache Fahrt geltend macht und nicht Hin und Rückweg, ist das bei Auswärtstätigkeit anders?

Danke für den Tipp mit dem Verpflegungsmehraufwand!

Du brauchst eine individuelle Steuerberatung, weil das nicht so einfach pauschal zu beantworten ist.

Wende Dich bitte an einen Lohnsteuerhilfsverein oder einen Steuerberater.