Gerichtsstarfe Tagessatz

5 Antworten

Dein Nettoeinkommen ist - ganz grob gesagt - das Geld, das Du zu versteuern hast abzüglich der Unterhaltsleistungen. Soweit die Spesen nicht versteuert werden, sind sie auch nicht auf den Unterhalt anzurechnen.

Guckst Du z.B. hier: http://www.rechtsanwaeltekroeger.de/menu/strafrecht/geldstrafe

Du kannst Einspruch einlegen und diesen auf die Höhe des Tagessatzes beschränken. Dann wird auch nur der Tagessatz noch einmal überprüft. Und ich gehe davon aus, dass er dann auch reduziert werden wird. Schlimmer kanns für Dich mit dem Einspruch jedenfalls eigentlich nicht kommen.

Hallo,
ich denke mal, daß man bei Gericht korrekt rechnet. Du kannst ja mal Deinen Anwalt fragen, ob ein Einspruch erfolgreich sein würde. ((-:

Bei Standgerichtsurteil/Strafbefehl nicht , da wird einfach was angenommen und wer den Einspruch nicht einlegt, hat einfach Pech gehabt.

Ja, wenn Der Fall erwiesen ist , dass Du es warst kannst Du den Einspruch auf die Rechtsfolgen, also Hoehe der Tagessaetze beschraenken. Einfach die Rechnung von hier als Einspruch bei Standgerichtsurteil/Strafbefehl, bei Urteil innerhalb der Frist als Berufunfgsbegruendung schriftlich einreichen.

Du solltest das deinen Rechtsanwalt fragen, ob du mit dem Tagessatz gut bedient bist, denn eine erneute Überprüfung kann auch zu deinen Ungunsten ausgehen.

Stimmt doch mit dem Nettoeinkommen:

1.272,52 Euro : 30 = 42,40, gerundet 40,-- Euro.

Was Du mit dem Geld machst ist doch Deine Sache.

aber es wird doch normal der unterhalt abgerechnet oder