Bundesfreiwilligendienst Aufstockung

4 Antworten

Was ich wohl niemals verstehen werde: warum sprichst du nicht erstmal persönlich mit deinem Sachbearbeiter, bevor du Widerspruch einlegst? Ich meine, wenn mein Nachbar 'ne zu ausufernde Party feiert, ruf ich doch auch nicht instant die Polizei. Da geh ich doch erstmal rüber und versuche das mit ihm zu klären.

Vielleicht hat er sich einfach vertan? Vielleicht hast du aber auch eine andere Regelung in deinem neuen Bescheid übersehen?

hallo, ja kann ich versuchen.fahre morgen früh gleich hin.hoffe dass die sich noch nicht im weihnachtsurlaub befinden. Ich mache sonst immer alles schriftlich. mündlich zählt doch nie und wird vom jobcenter immer unterm tisch gezogen :-/

@Steffmenia

Deine Vorbehalte kann ich verstehen. Mündlich etwas beim JC zu erreichen ist natürlich auch immer extrem Sachbearbeiter-abhängig. Nichtsdestotrotz solltest du nicht vergessen, dass ein Widerspruch

a) eine Entscheidungsfindung länger hinauszögert als ein klärendes Gespräch b) für den Sachbearbeiter Mehraufwand bedeutet c) bei einer für dich nicht befriedigenden Entscheidung nur noch der Weg zum Gericht bleibt.

Also: sei freundlich und frage ohne zu motzen nach, warum du weniger Geld bekommst. Wenn du es nicht verstehst, lass es dir NOCH MAL erklären. Ich kenne leider viel zu viele Fälle, in denen der Hilfeempfänger dicht macht, sobald er den Sachverhalt nicht versteht, mit Widersprüchen um sich wirft und fortan ein negatives Bild vom Jobcenter hat.

Als ob einem der Sachbearbeiter die Wahrheit sagen und ggfs. eigene Fehler eingestehen würde, sorry aber dann kann er sich auch gleich mit der Parkbank vorm Amt unterhalten.

@Urknall

Du hast anscheinend schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht. Das tut mir leid für dich. Es ist allerdings kein Grund, alle Sachbearbeiter über einen Kamm zu scheren und hier zu pauschalisieren. Aus Frust entstehen Vorurteile.

Dann hat man dich falsch informiert und deshalb wirst du auch keine Aufforderung zur Rückzahlung von zu unrecht bezogenen Leistungen bekommen haben,weil du dich auf den Vertrauensschutz berufen könntest !

Wenn ein AG - seinem AN - Sonderzahlungen zugute kommen lässt,die dem selben Zweck dienen wie die Leistungen nach dem SGB - ll,dann sind diese auf den Bedarf anzurechnen.

"Einkommen (Taschengeld) aus dem Bundesfreiwilligendienst ist zu berücksichtigendes Einkommen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II

So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 01.02.2013 - S 41 AS 3912/12"

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/einkommen-aus-dem-bundesfreiwilligendie.html

Vlt. deswegen.

Wenn Du Pech hast, musst Du auch noch was zurückzahlen.

bei galileo kam letztens dass man falschberechnungen seitens der ARGE nich zurück zahlen muss. nur wenn einem das dermaßen auffällt, dass es eine zuvielzahlung ist. ist mir aber nicht bewusst.ging davon aus, dass die ihre berechnung korrekt ist.

@Steffmenia

Doch, Rückforderungen hast du zu leisten, sofern kein Vertrauensschutz besteht. Das ist Auslegungssache. I.d.R. hast du aber deinen Leistungsbescheid zu überprüfen. Solltest du z.B. jeden Monat 100,00 EUR zu viel bekommen und dies nicht bekannt geben (sog. "Bösgläubigkeit") hast du auch die Leistungen zu erstatten.

Sei doch froh das Du das vorherige nicht zurückzahlen musst.