Muß ich für meine Kinder Unterhalt zahlen wenn ich schwanger bin?

18 Antworten

Eine erneute Schwangerschaft hebt den Unterhaltsanspruch für die Kinder nicht auf.Die Höhe wird unter Berücksichtigung Deiner Leistungsfähigkeit festgelegt. Wende Dich dazu erst einmal an das zuständige Jugendamt.Der Unterhaltsvorschuß ist eine Leistung, welche nur bis max.12.Lbj./bzw.6Jahre vorausgezahlt wird, d.h.man muß diesen zurückzahlen! Bedenke auch, dass die Kinder nichts dafür können, wenn eine Beziehung nicht funktioniert. Kinder sind das größte Gut, und sie kosten 'ne Menge Geld, egal wo sie aufwachsen.

Wenn Du dir den Unterhalt für deine ersten Kinder schon nicht leisten kannst, solltest Du nicht mit dem Gedankenspilen noch mehr Kinder zu bekommen.

Sondern erst mal dafür sorgen, den Unterhalt für deine Kinder zu zahlen.

boriswulff  06.10.2010, 16:33

Großen Daumen hoch. Leider ist das Kinder bekommen nicht an gesetzliche Regelungen gebunden.

Lillyfee09 
Fragesteller
 06.10.2010, 16:52

so ich muß wohl mal hier was klarstellen, ich arbeite als volltagskraft und verdiene 12oo euro und mein noch ehemann ist arbeitslos. ich wurde ohne zu fragen so eingestuft das ich nur 100 euro zahle. ich weiß auch das ich das mein leben lang zahlen werde. Eure Antworten tun sehr weh, ihr könnt euch nicht vorstellen wir mir meine Kinder fehlen, doch wenn ich zurück gehe werde ich von seiner familie so fertig gemacht, da kann ich mir auch gleich das leben nehmen. Ich habe nur gearbeite, weil er hartz 4 war und weiterhin ist. Irgendeiner muß das die Familie ernähren, oder??? Doch das viele arbeiten wurde mir zum Verhängnis. Desweitern werden die Kinder mit Geschenken überhäuft von seinen Eltern, ist doch klar das ich keine chance habe, denn ich kaufe mir meine Kinder nicht zurück. Danke noch mal für die harten worte........

Wolpertinger  06.10.2010, 17:01
@Lillyfee09

Harte Worte die vollkommen ehrlich gemeint sind.

jumba  08.10.2010, 10:59
@Lillyfee09

hm dein selbstbehalt ist 900 euro. du könntest also locker 300 euro zahlen. der mindestunterhalt gem. düsseldorfer tabelle liegt um eingies höher. wenn du den nicht zahlen kannst, dann wirst du einen zweitjob annehmen müssen.

truxumuxi  08.03.2011, 16:02
@jumba

jumba, wenn sie schwanger ist und ein Kind bekommt, muss sie keinen Zweitjob annehmen. Sie wird irgendwann im Mutterschutz sein und dann Elternzeit nehmen. Deine Antwort ist für die Katz. Ich denke die Fragestellerin hat es schon schwer, weil sie ihre Kinder nicht bei sich hat. Man sollte vielleicht alles wissen. Mit fällt es auch schwer hier einen Rat zu geben.

Besser Du zahlst einen geringen Betrag an Deine ersten beiden Kinder als garkein Geld. Auch wenn das und die weiteren Gaben nicht gewürdigt werden. Wenn Dein Einkommen allerdings zu gering ist, wirst Du wohl nichts zahlen müssen. Es liegt an Dir. Aber allen Ernstes, mit dem 03. Kind, das würde ich mir echt überlegen. Sieh, dass Du den Kontakt zu Deinen beiden nicht verlierst.

Ich würde dir raten auf ein weiteres Kind derzeit zu verzichten. Wenn dir deine Kinder so fehlen, dann würde ich an deiner Stelle alles daran setzen sie wieder zu bekommen. Das Urteil wegen des sozialen Umfelds verstehe ich nicht. Normalerweise bleiben die Kinder bei der Mutter. Meine Freundin ist mit ihren Kindern und dem neuen Mann 800 km weit weg vom Vater gezogen. Da hat auch kein Gericht was anderes entschieden. Also irgendwie kommt mir das bei dir spanisch vor. Warum wehrst du dich nicht. Es gibt Mittel und Wege und gute Anwälte. Tu was, damit du deine Kinder bekommst, statt ein weiteres Kind in die Welt zu setzen. Oder denkst du das weitere Kind könnte dir den Trennungsschmerz von deinen anderen Kindern nehmen. Das ist ein Irrtum !

Eifelmensch  07.10.2010, 06:15

Das Urteil wegen des sozialen Umfelds verstehe ich nicht. Normalerweise bleiben die Kinder bei der Mutter.

Das Gericht hat hier wohl etwas dabei gedacht und im Sinne des Kindeswohls dem Vater die Kinder zugesprochen. Das ist gar nicht so selten, passiert in ca. 10% der Fälle.

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Warum sollten die Kinder denn unbedingt zur Mutter?

Beide Elternteile sind gleichberechtigt und fähig dazu die Kinder zu erziehen.

Soll man sie hier noch zusätzlich belasten und aus ihrer gewohnten Umgebung herausreißen?

Das widerspräche m.E. eindeutig dem Kindeswohl!

truxumuxi  07.10.2010, 09:52
@Eifelmensch

Das habe ich nur wegen der Formulierung der Fragestellerin so beantwortet. Klar muss hier noch ein anderer Grund vorliegen, das das soziale Umfeld. Ich habe gehofft, dass die Fragestellerin noch weitere Infos gibt. Es ist auch inhaltlich viel emotionaler Sprengstoff in der Frage enthalten.

jumba  08.10.2010, 11:03
@truxumuxi

das soziale umfeld, die bisherigen sozialen kontakte sind ein wichtiges kriterium warum der vater auf rückführung und alleiniges abr geklagt haben wird. die mutter wird ihn vorher nicht um erlaubnis gefragt haben und ist wohl gegen den willen des vaters umgezogen. wenn deine freundin das gemacht hat, dann wird sie sicher auch alle zwei wochen für die umgangskosten aufkommen für den vater und er wird nicht geklagt haben. denn im normalfall wäre sie damit nicht durchgekommen. das ist kein irrtum sondern laufende rechtsprechung und so entscheiden gerichte immer häufiger im gsr zugunsten der väter.

Ich gehe davon aus, dass deine wirtschaftlichen Verhältnisse (vielleicht auch dank Partner) nicht schlecht sind, sonst kann ich mir nicht erklären, warum du noch ein Kind bekommst. Ich kenne die deutschen Gesetze nicht, aber würde es völlig normal finden, wenn auch du weiterhin zum Unterhalt deiner Kinder beiträgst. Alles andere wäre äusserst unfair deinem Ex-Partner gegenüber.

MerenwenMiriel  06.10.2010, 17:03

Nicht nur dem Ex-Partner, sondern vor allem auch den Kindern gegenüber, weil es den Anschein hat, als wären sie ihr nicht mehr so viel wert, nur weil sie nicht bei ihr leben.