vorläufiger Führerschein abgelaufen, Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

10 Antworten

Du bist gem. § 4 FeV verpflichtet einen gültiges Dokument(Gührerschein) dabei zu haben, das deine Fahrerlaubnis ausweist.
Tust du das nicht ist das eine Ordnungswidrigkeit, die, wenn sie zur Anzeige gebracht wird laut Bußgeldkatalog 10 Euro kostet.
Mit Fahren ohne Fahrerlaubnis hat das nichts zu tun.

Man muss unterscheiden zwischen "Fahren ohne Führerschein" und "Fahren ohne Fahrerlaubnis". 

Das "Fahren ohne Führerschein" ist zutreffend, wenn man seinen Führerschein (das Dokument) nicht mitgeführt hat. 

Das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist zutreffend, wenn man die Fahrerlaubnis durch eine Fahrschule erst gar nicht erworben hat, oder einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. 

Insofern bist du ohne gültiges Dokument gefahren, wenn dein Führerschein abgelaufen war. Kost dann halt 10 €. 

Serdi29 
Fragesteller
 02.11.2017, 21:22

Und weshalb sagt der Polizist dann das er eine Anzeige schreibt, dies eine Straftat wäre und an den Staatsanwalt weiterleitet?

frivol  02.11.2017, 21:25
@Serdi29

Keine Ahnung? Vielleicht war er NEU und wusste es nicht besser? 

Warte halt ab was du für ein Schreiben bekommst. Einspruch kann man ja immer erheben. Ist halt nur immer nerviger Papierkram. 

Was für eine lahme ausrede ist das denn? Für Behördengänge nimmt an sich rechtzeitig einen Tag frei oder sagt auf Arbeit Bescheid das man etwas später kommt oder früher geht!

Serdi29 
Fragesteller
 03.11.2017, 11:20

Das ist keine ausrede, es gibt sowas wie urlaubssperre und es gibt dumme antworten zu normalen fragen... kein wunder ist ja auch ein ulmer

RefaUlm  03.11.2017, 12:47
@Serdi29

Und jetzt? Wenn du dringende Arzttermine oder Behördengänge zu erledigen hast findet sich immer eine Lösung! Einfach mal den Mund aufmachen und mit dem Vorgesetzten drüber reden...

Ich weiß scheint dir anscheinend schwer zu fallen, trotzdem ist es das beste Mittel um nicht in so eine Situation wie bei dir zu geraten.

Was meine Aussage jetzt mit meiner Stadt zu tun hat kann ich nicht nachvollziehen, genauso wenig warum du jetzt beleidigend wirst. Wie heißt es so schön: getroffene Hunde bellen 😉👍

du warst nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - das Ersatzdokument war zwischenzeitlich abgelaufen - du hättest nicht mehr fahren dürfen.

es kann nicht sein, im Januar das Kärtchen beantragt - wir haben NOVEMBER

hättest früher in die Puschen kommen müssen - zu Spät - das ist eine Straftat - ne hohe Geldstrafe oder gar bis zu einem Jahr Knast

warum wurde der FS neu beantragt?

Tsy96x  02.11.2017, 21:24

Falsch

peterobm  02.11.2017, 21:26
@Tsy96x

ach nee - das ist zu einfach - was ist deine Meinung letzter Satz

hat er den FS viell. wegen ner MPU neu beantragt??

frivol  02.11.2017, 21:26

Mit einem abgelaufenem Führerschein erlischt nicht automatisch die Fahrerlaubnis. 

peterobm  02.11.2017, 21:28
@frivol

doch, weil nämlich die Prüfungsbescheinigung auch nur 3 Monate nach dem 18. Geb. beim BF17 gültig ist. 

er hat die Plastikkarte noch nicht in den Händen

irgendwas wird verschwiegen

Tsy96x  02.11.2017, 21:30

Eben. Hier gilt §4 FeV und nicht §21 StVG

Tsy96x  02.11.2017, 21:32

Der Fahrerlaubnis ist es egal, ob der Führerschein oder was auch immer abgelaufen ist. Die erlischt nicht. Die kann gar nicht erlidchen, sondern muss entzogen werden.

peterobm  02.11.2017, 21:33
@Tsy96x

vielleicht war Sie es - wie immer vom FE kommt nix aufklärendes

deswegen der Hinweis: 

warum wurde der FS neu beantragt?

Serdi29 
Fragesteller
 02.11.2017, 21:40
@peterobm

Weil ich im Dezember eine MPU gemacht habe und die bestanden habe.

Serdi29 
Fragesteller
 02.11.2017, 21:39

Ich hatte im Dezember eine MPU die ich erfolgreich abgeschlossen hatte. Mein Führerschein war nicht entzogen, ich hab nach bestandener MPU auch keine Punkte bekommen oder dergleichen.

peterobm  02.11.2017, 21:44
@Serdi29

damit war dein FS entzogen, Antrag wurde gestellt und nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt mit Befristung

Nonameguzzi  02.11.2017, 21:58
@peterobm

Genau durch die Ausgabe des vorläufigen dokumentes und der Anfertigung und bereitstellung des Kartenführerscheines ist doch bestätigt das er die Fahrerlaubnis hat nur das Dokument dazu noch nicht.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Verkehrsstraftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird, 

wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist 

oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist. 

Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 

In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.


Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und


ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis für solche Fahrzeuge erteilt wurde oder


die entsprechende Fahrerlaubnisklasse durch Fristablauf erloschen ist oder
eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde oder
die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder
ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt wurde.

Es handelt sich dabei nicht um das Fahren ohne Führerschein, bei dem der Fahrzeugführer seine Führerschein-Urkunde lediglich nicht mitführt. Das kostet nur 10 Euro !

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis