Fahrerflucht..Punkte?
Hi Leute hatte vor einigen Monaten einen Parkrammer verursacht und ich war in dem Moment dumm.. habe nun 30 Tagessätze für 30€ bekommen heisst 900€ Strafe.. wisst ihr wieviel Punkte ich in Flensburg habe?
Die Situation ist derzeit so blöd, dass ich aktuell sogar einen Job gefunden habe wo ich den Lappen brauche und die meinten das man maximal 1 Punkt haben darf... mach mir jetzt sorgen das dadurch nun auch meine Zukunft kaputt geht.. kann man das irgendwie anderweilig klären? Da es eben auch um die Zukunft geht..
6 Antworten
Das ist eine strafrechtliche Verurteilung und hat nix mit Flensburg zu tun.
Keine Punkte.
Es kann bei einer Fahrerflucht sehr wohl Punkte geben- bis zu 3 Punkte und es kann sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis bis 6 Monate kommen.Es kommt dabei sehr auf die Höhe des Schadens an. Wie hoch war denn der Schaden?
Als ich in der Probezeit Fahrerflucht begangen habe, über 3000€ Schaden nach Zusammenprall, habe ich 2 Punkte in Flensburg bekommen. Ich hatte zwar auch ein Strafverfahren, wegen meiner Lebensumstände allerdings keine Strafe bekommen, bis auf 3 Monate Führerscheinentzug.
Also genau kann Dir das hier keiner sagen. Sowas ist von Fall zu Fall unterschiedlich und wird auch bei jedem Menschen anders beurteilt.
Informiere Dich doch einfach mal bei den zuständigen Behörde, wie das jetzt genau ist.
Aber Deine Zukunft ist deswegen nicht automatisch kaputt. Solche Vergehen passieren jeden Tag mehrere Male. Alleine in meiner mittelgroßen Stadt hier, begeht laut Rechnung jeder 2 bis 3 Fahrerflucht. Stand letztens in der Zeitung, als die Menge der Unfälle der letzten Jahre berechnet und verglichen wurden. Also wenn man danach geht, dürfte kaum noch einer ein geregeltes Leben haben. ;-)
Hey erstmal danke.. bin seit 3 Jahren raus aus der Probezeit, jedoch ist ein Schaden von 1000€ entstanden.. habe einfach Angst das ich 2 Punkte bekomme...
ES wäre möglich und obendrein noch 3 Monate Fahrverbot
Naja, von den Fahrerflüchtigen wird aber auch nur ein kleiner Teil erwischt.
Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, wirst Du keine sehr großen Konsequenzen zu befürchten haben. Im Moment ist alles nur ein vielleicht. Ich denke aber nicht, dass Du um Deinen Führerschein bangen musst. Die Tagessätze hast Du schon und normalerweise wäre Dein Schein dann auch schon weg. Wenn es kein Gerichtsverfahren gibt, nimmt die Polizei den weg und wenn es ein Verfahren gibt, nimmt der Richter den. Sonst nimmt den keiner. Wenn beides nicht der Fall ist, behältst Du den normalerweise.
Und bei 1000€ Schaden kommt eigentlich auch nichts. Schwierig wird es wie bei mir ab 3000€ Schaden. Dann kann durchaus sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Und man darf mehr als einen Punkt haben. Dein Arbeitgeber, falls der das gesagt hat, hat nicht über das Gesetz zu entscheiden. Solange die Punkte nicht überschritten werden, ist das für die restlichen Lebensabschnitte eigentlich überhaupt nicht relevant. Außer man macht aus ner Mücke eine Elefanten. Ist ja schlimm sowas.
Liegt nicht an Höhe der Strafe sondern des Schadens .
Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.
Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.
Folgende Sanktionen sind möglich:
- Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.
- Wenn der Schaden weniger als 1.300 Euro beträgt: In diesem Fall richtet sich die mit der Fahrerflucht verbundenen Strafe nach der Höhe eines Monatsgehalts.
- Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.einer hohen Geldstrafe, die den Rahmen eines
- Wenn der Schaden 1.300 Euro übersteigt: Neben Monatsgehalts durchaus sprengen kann, kommen außerdem drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Unfallflüchtigen zu.
- Er darf im Anschluss in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).
Der Schaden muß mehr als 1.300 Euro betragenhaben, sonst wäre das Verfahren gegen Leistung einer Geldauflage eingestellt worden. Dafür gibt es einen Punkt.
Da Du aber zu einer Geldstrafe verurteilt wurdest, bekommst Du automatisch mindestens zwei Punkte. Tut mir leid, aber das ist gültige Rechtsprechung.
Laut deinem Link muss der Schaden unter 600€ betragen damit das mit der Geldauflage funktioniert.
Nene beträgt 1000€ der Schaden steht im Brief
Maximal 3 Punkte wird es geben und der Führerschein kann dir entzogen werden. Auch wenn das Ganze erstmal mit §142 geregelt wird und es zu Geld, oder Freiheitsstrafe kommt, können im Nachhinein Verkehrsrechtliche Konsequenzen (siehe oben) auf dich zukommen.
Beim ersten Vergehen aber sehr unwahrscheinlich.
Das heisst? Sorry bin 0 begabt in diesem Themengebiet..habe so Angst das dadurch alles kaputt geht..