Zählt das als Fahrerflucht und komme ich da wieder raus?

7 Antworten

Rede mit dem Nachbarn und zahle ihm zumindest mal 500 Euro für den entstandenen Schaden in bar an und zwar SOFORT, wenn du diesen Beitrag liest und noch HEUTE am Sonntag. Du kannst auch eine schriftliche Zusage machen.

Vielleicht lässt er sich umstimmen und zieht die Anzeige zurück. Ja es ist Fahrerflucht trotz Zettel mit Telefonnummer, so ist nun mal die Rechtslage.

Der Nachbar kann die Anzeige nicht zurücknehmen, da das von der Polizei verfolgt wird.

@Kandahar

Mag sein, aber jede Form der Reue wirkt sich strafmildernd aus, vor allem weil unser Fragesteller noch nicht 21 ist. Darum noch HEUTE handeln, bevor am Montag wieder die Mühle der Bürokratie weiter läuft.

Zahlen muss er ohnehin, er kann den Schaden nur durch beherztes Handeln begrenzen.

Sieht sehr schlecht aus...

Also der Zettel am nächsten Tag wird dich nicht mehr retten. Den hättest du direkt nach dem Unfall anbringen müssen, dann wäre das ganze vielleicht noch glimpflich ausgegangen (auch, wenn ein Zettel nicht ausreicht, um sich vom Vorwurf der Fahrerflucht zu befreien).

Wenn du ihn dazu bringst, die Anzeige zurückzunehmen, bringt das gar nichts. Es ist ein Offizialdelikt, was von der Polizei verfolgt wird, unabhängig davon, ob der Geschädigte daran interessiert ist, oder nicht. Das wird jetzt erstmal von den Mühlen der Justiz gemahlen.

Richtig heißt es "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

Das hast du eindeutig begangen.

dass du zu spät zur Arbeit gekommen bist hast du selbst zu vertreten. 

Wer zu spät kommt ist zu spät los gefahren.

Sobald die Polizei davon Kenntnis erhält, ist das ein Offizialdelikt (Straftat).

Nur der Staatsanwalt kann dann das Verfahren gegen Auflage einstellen.

Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.

Aber von vorne: Ein Unfall kann immer passieren, dafür gibt es ja die Versicherung.

Schock und Panik sind also nicht angebracht und taugen auch nicht als Ausrede.

Du hättest in diesem Fall warten müssen, ob der Geschädigte auftaucht. Eine Wartezeit von 30-45 Min wird idR als ausreichend betrachtet.

Alternativ hättest Du auch sofort die Polizei informieren können und dann die Streife abwarten müssen.

Dein Chef wird vielleicht nicht glücklich sein, wenn Du zu spät zur Arbeit kommst, aber das ist das kleinste Problem (wegen einer Verspätung kann er dich weder abmahnen noch kündigen).

Erst wenn die Wartezeit abgelaufen ist und du einen Zettel hinterlassen hast und die Polizei zumindest telefonisch über den Unfall informiert ist...

ODER

Wenn die Polizei vor Ort den Unfall aufgenommen hat,

erst dann kann dir kein "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (so der Wortlaut von StGB §142) mehr vorgeworfen werden.

Der Zettel am nächsten Morgen ist rechtlich irrelevant, da zu diesem Zeitpunkt bereits die Ermittlungen gegen dich liefen.

Diese Straftat ist ein Offizialdelikt, d.h. selbst wenn der Geschädigte seinen Strafantrag zurück ziehen würde, muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen weiter ermitteln.

Das genaue Strafmaß legt immer der Richter fest, allerdings gehört diese Straftat zu den in StGB §69 gelisteten Taten, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen ist - sofern bei dem Unfall ein "BEDEUTENDER Schaden" entstanden ist.

Und hier liegt die einzige Chance, mit einem blauen Auge aus der Sache rauszukommen: Entweder mit der Argumentation, der Aufprall wäre so leicht gewesen, dass du ihn nicht bemerkt hast oder dass du ihn zwar bemerkt hast, aber keinen bedeutenden Schaden am Unfallgegner feststellen konntest.

Damit kommst du zwar nicht um die Unfallflucht herum, aber zumindest bleibt der Führerschein erhalten.

Alles weitere erfährst du von deinem Anwalt.

Und beim nächsten Mal bitte zuerst das Hirn einschalten!

Wieso könnte der Chef denn nicht abmahnen? Den Absatz im Arbeitsvertrag zeige mir mal...