fahrerflucht mit fahrrad

13 Antworten

die streitfrage wäre hier, ob es sich, da das fahhrad ein nicht versicherungspflichtiges fahrzeug ist, auch um eine fahrerflucht im sinne der straßenverkehrsordnung handelt. fakt ist, dass es sich hier um ein unerlaubtes entfernen vom unfallort handelt. also auf jeden fall wirst du zu den zivilrechtlichen ansprüchen auf schadensersatz auch mit rechtlichen konsequenzen zu rechnen haben. stellt sich nur die frage welche. das hängt von vielerlei faktoren ab...

lg, anna

Die Antworten sind ja alle schön und gut, nur hilft ein Zettel dabei auch nicht weiter. Selbst mit Zettel ist es eine Straftat.

Die Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Juristendeutsch heißt, ist ein häufiges und in seinen Konsequenzen von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätztes Delikt. Nach dem Gesetz (§ 142 StGB) verwirklicht derjenige die Tat, der sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er entweder zugunsten sämtlicher Berechtigter Feststellungen (seiner Person, seines Fahrzeuges und über die Art seiner Beteiligung) ermöglicht oder zwar eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, Feststellungen zu treffen, die Feststellungen aber auch nachträglich nicht unverzüglich ermöglicht hat.

Die angemessene Zeit wäre etwa eine Stunde gewesen. Die Polizei hat keine Kenntnis darüber das du der Verursacher warst, also hast du dich bereits jetzt der Fahrerflucht schuldig gemacht. Du kannst dich aber innerhalb 24 Stunden bei der Polizei melden, dabei gilt es aber folgendes zu beachten: Der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs erfolgt sein. Es muss sich um einen nicht bedeutenden Sachschaden (Grenze ca. 1100 €) handeln. Die Feststellungen müssen freiwillig erfolgen. Risiken für den Unfallbeteiligten bestehen darin, dass die Schadenshöhe nicht richtig eingeschätzt wird oder dass die Feststellungen bereits auf anderem Wege erfolgt sind. Tatbestandlich bleibt der § 142 StGB aber erfüllt. Das Gericht hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen.

außerdem hatte ich die schnauze gestrichen voll.

Verständlich. Wer die Schnauze gestrichen voll hat, der braucht sich natürlich um den schuldhaft angerichteten Schaden nicht zu kümmern.

habe jetzt niemanden verständigt.

Wozu auch? Das hätte ja nur zu Ärger und Kosten geführt ...

bin ich da überhaupt schuld dran?

Nein, selbstverständlich ist der Autofahrer Schuld. Warum muss der sein Fahrzeug auch ausgerechnet an der Stelle parken, an der der Fragesteller wegen nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert?

mein fahrrad hat glücklicherweise nichts abbekommen, das wäre natürlich noch die höhe gewesen.

Genau! Glücklicherweise hat ja nur der Autofbesitzer einen Schaden erlitten Der kann selber zusehen, wie er damit klar kommt. Hauptsache dem Fragesteller geht es gut! Wenn jeder an sich selbst denkt, dann ist an jeden gedacht ...

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Wie man vielleicht erkannt hat, habe ich für ein derartiges Verhalten überhaupt kein Verständnis. Allein die Art der Fragestellung zeigt schon, wes Geistes Kind der Unfall- und Schadensverursacher ist.

Nicht, dass er sich um den Schaden des Autobesitzers sorgt und deshalb nach Möglichkeiten fragt, diesen Schaden wieder gut zu machen - nein, es geht ihm ausschließlich darum, wie ER möglichst ohne Folgen aus der Angelegenheit herauskommt. Ein ganz typischer Unfallflüchtiger!

denkt ihr da kommt was wegen den bullen?

Das hoffe ich doch SEHR!!

Hättest es der Polizei melden müssen, oder eine kleine Notiz am Auto hinterlassen. Wenn dich jetzt jemand dabei gesehen und beobachtet hat, wie du abgehauen bist, kann dich das deinen (eventuell - zukünftigen) Führerschein kosten und eine Menge Inhalt aus deinem Portmannaie. Geh und stell dich. Wie willst du damit leben ? Vielleicht war das ein hochverschuldeter Typ der seiner Familie kaum noch was bieten kann oder so...Man weiß ja nie...Traurig sowas.

Wenn du gegenradelst bist du Schuld daran, ist auch mit dem Rad Fahrerflucht, wenn sie dich erwischen gibs Ärger