fahrerflucht mit fahrrad

13 Antworten

die streitfrage wäre hier, ob es sich, da das fahhrad ein nicht versicherungspflichtiges fahrzeug ist, auch um eine fahrerflucht im sinne der straßenverkehrsordnung handelt. fakt ist, dass es sich hier um ein unerlaubtes entfernen vom unfallort handelt. also auf jeden fall wirst du zu den zivilrechtlichen ansprüchen auf schadensersatz auch mit rechtlichen konsequenzen zu rechnen haben. stellt sich nur die frage welche. das hängt von vielerlei faktoren ab...

lg, anna

PatrickLassan  22.07.2011, 09:35

die streitfrage wäre hier, ob es sich, da das fahhrad ein nicht versicherungspflichtiges fahrzeug ist, auch um eine fahrerflucht im sinne der straßenverkehrsordnung handelt.

Fahrerflucht nach nichts mit Versicherungspflicht zu tun. Du kannst sogar als Fußgänger 'Fahrerflucht' begehen, z.B. indem Du auf einem Supermarktparkplat mit einem Einkauswagen ein geparktes Fahrzeug beschädigst und abhaust-

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

Die Antworten sind ja alle schön und gut, nur hilft ein Zettel dabei auch nicht weiter. Selbst mit Zettel ist es eine Straftat.

Die Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Juristendeutsch heißt, ist ein häufiges und in seinen Konsequenzen von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätztes Delikt. Nach dem Gesetz (§ 142 StGB) verwirklicht derjenige die Tat, der sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er entweder zugunsten sämtlicher Berechtigter Feststellungen (seiner Person, seines Fahrzeuges und über die Art seiner Beteiligung) ermöglicht oder zwar eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, Feststellungen zu treffen, die Feststellungen aber auch nachträglich nicht unverzüglich ermöglicht hat.

Die angemessene Zeit wäre etwa eine Stunde gewesen. Die Polizei hat keine Kenntnis darüber das du der Verursacher warst, also hast du dich bereits jetzt der Fahrerflucht schuldig gemacht. Du kannst dich aber innerhalb 24 Stunden bei der Polizei melden, dabei gilt es aber folgendes zu beachten: Der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs erfolgt sein. Es muss sich um einen nicht bedeutenden Sachschaden (Grenze ca. 1100 €) handeln. Die Feststellungen müssen freiwillig erfolgen. Risiken für den Unfallbeteiligten bestehen darin, dass die Schadenshöhe nicht richtig eingeschätzt wird oder dass die Feststellungen bereits auf anderem Wege erfolgt sind. Tatbestandlich bleibt der § 142 StGB aber erfüllt. Das Gericht hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen.

hiphoptiptop  22.07.2011, 04:45

Perfekte Antwort!

JotEs  22.07.2011, 04:52

Vorliegend handelt es sich jedoch nicht um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, denn der Fragesteller ist ja gefahren, und zwar nicht gerade langsam, wie er zugibt. Der Unfall ereignete sich also im fließenden Verkehr und daher ist bereits jetzt alles zu spät, eine Strafmilderung aufgrund nachträglicher Meldung ist nicht mehr möglich.

Die Sache wird so ausgehen: Der Täter wird sich selbstverständlich nicht bei dem Geschädigten melden und der bleibt daher auf seinem Schaden sitzen. Einfach nur beschämend.

außerdem hatte ich die schnauze gestrichen voll.

Verständlich. Wer die Schnauze gestrichen voll hat, der braucht sich natürlich um den schuldhaft angerichteten Schaden nicht zu kümmern.

habe jetzt niemanden verständigt.

Wozu auch? Das hätte ja nur zu Ärger und Kosten geführt ...

bin ich da überhaupt schuld dran?

Nein, selbstverständlich ist der Autofahrer Schuld. Warum muss der sein Fahrzeug auch ausgerechnet an der Stelle parken, an der der Fragesteller wegen nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert?

mein fahrrad hat glücklicherweise nichts abbekommen, das wäre natürlich noch die höhe gewesen.

Genau! Glücklicherweise hat ja nur der Autofbesitzer einen Schaden erlitten Der kann selber zusehen, wie er damit klar kommt. Hauptsache dem Fragesteller geht es gut! Wenn jeder an sich selbst denkt, dann ist an jeden gedacht ...

.

Wie man vielleicht erkannt hat, habe ich für ein derartiges Verhalten überhaupt kein Verständnis. Allein die Art der Fragestellung zeigt schon, wes Geistes Kind der Unfall- und Schadensverursacher ist.

Nicht, dass er sich um den Schaden des Autobesitzers sorgt und deshalb nach Möglichkeiten fragt, diesen Schaden wieder gut zu machen - nein, es geht ihm ausschließlich darum, wie ER möglichst ohne Folgen aus der Angelegenheit herauskommt. Ein ganz typischer Unfallflüchtiger!

denkt ihr da kommt was wegen den bullen?

Das hoffe ich doch SEHR!!

Crack  22.07.2011, 06:59

Dein Humor ist heute aber sehr trocken. DH

Da kann man nur hoffen das es dem Verursacher mal ähnlich ergeht...

Buddie  22.07.2011, 08:50

Ach komm, ein wenig mehr Mitgefühl hätte der arme Radler schon verdient. Immerhin ist er auf die Nase gefallen und ist bestimmt auch erschrocken. Und seine Klamotten sind bestimmt auch nass und dreckig geworden. Na hoffentlich hat daheim niemand zu sehr mit ihm geschimpft... Dir lieber Themenstarter wünsche ich, dass du wegen dieses Vorfalls nicht die Lust am Radeln verlierst. Dieses bösen bösen Autofahrer aber auch. Selbst wenn die parken, passen sie nicht auf euch auf :-(

Ganz ehrlich: Ich hoffe, dass irgendein ein Mod diesen Thread liest. Dann soll der Provider die IP-Adresse an die Polizei rausrücken und die sollen dann bei unserem Radlfreund auf der Matte stehen!!!! Oder vielleicht hat ja jemand den ganzen Vorfall auch beobachtet (hat ja bestimmt sauber gerummst) und der Polizei gemeldet. Das gibts doch gar nicht. WUTSCHNAUB

Ulaanbaatar  23.12.2011, 21:08
@Buddie

nun lasse mal die Kirche im Dorf. Das war ein Bagatellschaden.

Eichbaum1963  22.07.2011, 12:24

Absolut Klasse die Antwort. DH!

Ebenso auch die Kommentare. ;)

Ulaanbaatar  23.12.2011, 21:02

Wie ist es mit der Betriebsgefahr von Autos? Auch parkende Autos sind ein Wagnis.

Hättest es der Polizei melden müssen, oder eine kleine Notiz am Auto hinterlassen. Wenn dich jetzt jemand dabei gesehen und beobachtet hat, wie du abgehauen bist, kann dich das deinen (eventuell - zukünftigen) Führerschein kosten und eine Menge Inhalt aus deinem Portmannaie. Geh und stell dich. Wie willst du damit leben ? Vielleicht war das ein hochverschuldeter Typ der seiner Familie kaum noch was bieten kann oder so...Man weiß ja nie...Traurig sowas.

Wenn du gegenradelst bist du Schuld daran, ist auch mit dem Rad Fahrerflucht, wenn sie dich erwischen gibs Ärger