"Fahrerflucht" mit Verkehrsschild?

5 Antworten

Ein Schaden von ca. 150 € stellt einen Unfall dar, der für alle Unfallbeteiligten Pflichten generiert.

Durch das Wegfahren hast du den Tatbestand des § 142 StGB erfüllt. Offenbar wurdest du bei deiner Fahrt beobachtet und angezeigt. Du kannst sicher sein, dass das Verfahren nicht wegen der geringen Schadenshöhe eingestellt wird (wenn überhaupt nur gegen Geldauflage).

Man kommt nur aus dem Strafverfahren gut raus, wenn man darlegen kann, dass man von dem Unfall nichts bemerkt hat, denn um strafbar zu handeln, musst du vorsätzlich gegen den § 142 verstoßen haben.

Solltest du also den Staatsanwalt oder Richter überzeugen können, dass du von einem Unfall nichts bemerkt hast, muss das Verfahren zwangsläufig eingestellt werden.

Wenn du aber in der VU-Flucht voll drinhängst, musst du die mit den von Bauteufel hier beschrieben Folgen rechnen.

Tja, du hast eine Fahrerflucht begangen. Das ist eine Straftat nach §142 StGB ! Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Strafverfahren eingeleitet.

Wahrscheinlich wird das Verfahren in diesem Fall gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Ein Führerscheinentzug oder eine Sperrfrist sind bei einem so geringen Verschulden eher unwahrscheinlich.

Gleichzeitig wird auch die Führerscheinstelle informiert. Da Fahrerflucht ein A-Verstoß ist, darfst du nun zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Hi, die Geschichte hört sich wirklich frech an von dem/der Denunzant/in. Im Grunde war es richtig alles zuzugeben, wer weiß vielleicht hat es ja ein zweiter beobachtet der sich noch zurückhält. Solche fälle sind immer unangenehm. Habe sowas ähnliches auch schon hinter mir. Beim Camping habe ich mit meinem Wohnwagen ein Straßenschild umgefahren, laut meiner Meinung war das Schild bereits umgefahren. Kurz darauf kam der Brief der Polizei mit einer Einladung "zum Kaffee" Habe dann einen Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet der hat mich dann irgendwie aus der Situation befreit. Hier der Link falls du nach einen suchst: http://www.ruisingersteiner.de/

Also das hat jemand hinter dem Fenster beobachtet, deine KZ aufgeschrieben und flugs die Polizei angerufen...Das ist doch wirklich! Und dann klingeln die dir zu zweit an der Tür (dein Gesicht in dem Moment hätte ich sehen wollen)....eigentlich eine filmreife Geschichte. Hätte nur noch gefehlt, dass du aus dem Fenster geflüchtete und die die Verfolgung aufgenommen hätten. Aber so wie du es beschrieben hast - mit Anhalten in der Sackgasse und dein Auto begutachten...war dir also schon klar, dass es da gebumst hat und wolltest einfach weg. Sie haben dich nun mal erwischt. Der/die Denunzant/in (vielleicht Rentner mit viel Zeit) wird einen Zeugenbogen mit Tathergang bekommen haben - ein solcher sollte auch dir in Kürze zugehen. Tja, was machen - eiskalt lügen, hättest nichts bemerkt und das unterschreiben...? Oder die Karten rückhaltlos auf den Tisch legen und ALLES  zugeben, auch die vorsätzliche Flucht? Vielleicht solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen, der einen Brief an die Polizei schreibt - Öffentliche Rechtsauskunft, falls du in HB, HH oder B wohnst, überall sonst das Amtsgericht, wo du Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung hast, wenn du wenig verdienst. Jedenfalls ist dein Tun eine Straftat, die dicke Punkte in Flensburg geben kann, die, soviel ich weiss, fünf Jahre drin bleiben. Ist mir mal so gegangen mit Fahren ohne Kennzeichen mit einem soeben gekauften Gebrauchtwagen - nur schnell über den Feldweg durch ein Maisfeld zur KFZ-Meldestelle....prompt erwischt worden (möglicherweise war dieser Schleichweg dafür bekannt).

Es wird wahrscheinlich darauf ankommen ob Du etwas davon gemerkt hast, als Du an das Schild gefahren bist. wenn Du es gar nicht bemerkt hast, besteht die Chance auf Straffreiheit.