Fahrerflucht als minderjähriger?

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Es wird auf einen Entzug der Fahrerlaubnis rauslaufen, da Straftaten die im Zusammenhang mit KFZ begangen werden so bestraft werden, § 69 StGB. Außerdem wird eine Sperre für das Erteilen einer Fahrerlaubnis verhängt. Dein Glück: Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils zu laufen. Aber den Schein wirst du nochmal machen müssen.

Da du dir das Fahrzeug deiner Eltern genommen hast ohne das sie gesagt haben "ja mach ruhig" werden deine Eltern keine Strafe bekommen.

Wir können Dir hier viel erzählen und es wird dir nichts nutzen.Du brauchst einen Anwalt.

Hoffentlich wirst du bestraft und das nicht zu knapp! Wenn jemand mit 17 den Führerschein für begleitetes fahren gemacht hat, und nicht rafft das er ohne Begleitperson fahren darf! Ist im Hirn noch zu jung um überhaupt ein Fahrzeug zu führen!!!! Es hätte auch ein Mensch sein können oder euch wäre schlimmeres passiert! Ich habe für sowas kein Verständnis und hoffe das du ne gerechte Strafe bekommst!

Das Verfahren wird nicht eingestellt werden. Auch nicht, wenn du dich entschuldigst und bei der Reparatur hilfst.

Das war eine Verkehrsunfallflucht und das ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss.

Was da jetzt auf dich zukommt, weiß ich nicht genau. Aber ich denke, es wird Punkte geben, eine empfindliche Geldstrafe, der Lappen ist erst mal für eine Weile weg und du wirst ein Aufbauseminar machen müssen.


Anonymerboy98 
Fragesteller
 14.08.2016, 22:19

Ja ich hab gelesen dass 7 punkte eingetragen werden.

Geldstrafe ist in dem Fall doch sinnlos weil ich schüler bin und das meine Eltern bezahlen würden. Ich würd eher sagen sozialstunden oder?

Kandahar  14.08.2016, 22:20
@Anonymerboy98

Möglich. Aber das entscheidet der Staatsanwalt.

wurzlsepp668  14.08.2016, 22:20

Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder bleibt erhalten.Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hat.

Quelle: http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte.html

"Glückwunsch", das wars mit dem Autofahren für die nächsten 6 Monate .....