Welche Strafe für unbemerkte Fahrerflucht mit minimalem Kratzer?

7 Antworten

Das war keine Fahrerflucht. Wart den Bescheid ab.

woher willst du das wissen? Auch ein Kratzer ist Fahrerflucht!

@Mismid

stimmt, und für den Verursacher immer "nur ein kleiner". Man sollte da den Geschädigten fragen, für wie "klein" er es haltet.

@Mismid

Fahrerflucht erfordert Vorsatz. Der lag nicht vor. Wie das bewertet wird bleibt abzuwarten...

@Reiswaffel87

Natrürlich lag Vorstz vor. Vorsatz zum abhauen, und Feigheit, zum angerichteten Schaden zu steheh.

hallo, dein fall liegt zwar schon lange zurück, aber es interessiert mich dennoch, was daraus geworden ist. bei mir hat sich folgendes zugetragen. 

ich bin morgens zu meinem auto und hatte einen zettel auf der windschutzscheibe:"sie haben fahrerflucht begangen, bitte umgehend bei mir melden"

ich war wie vor den kopf geschlagen und konnte das nicht zuordnen. habe mich dann sofort mit der polizei in verbinung gesetzt, die mir sagte: ja, die zeugen haben bereits gegen sie ausgesagt, sie sind am vorabend beim einparken an das auto des geschädigten gekommen und haben sich dann vom "unfallort" entfernt.

ich habe in eine enge parklücke eingeparkt, mit größter vorsicht, immer wieder raus, nachgesehen und langsam weiter. für mich war der fall in ordnung.es handelte sich um einen parkplatz , der nicht ein anwohnerparkplatz war, also bei stehenlassen wieder 15,00 euro. bin schnell in meine wohnung auf derselben strasse, habe der babysitterin ihr geld gegeben, noch ein paar worte gewechselt und dann meiner mutter, die unter uns wohnt gesagt, dass sie nochmal kurz in meine wohnung kommen solle, weil ich wieder mal keinen anwohnerparkplatz gefunden habe . alles okay. ich nach unten, sah, dass etwa 30 meter vor meinem im "halteverbot" stehenden auto ein anwohnerparkplatz frei geworden war. um das ausparkmanöver zu beschleunigen, bat ich ein vorüber gehendes pärchen, mir zeichen zu geben. alles bestens. ich bin also in den 30 meter entfernten anwohnerparkplatz eingefahren. abgeschlossen, nach hause gegangen, mutter in ihre wohnung geschickt, kind zugedeckt und selbst geschlafen.

 

so war der sachverhalt. diesen sachverhalt habe ich genauso der polizei zu protokoll gegeben.

heute erhalte ich ein schreiben der staatsanwaltschaft düsseldorf, dass ich mich ZITAT:

"obwohl sie den unfall bemerkten, entfernten sie sich mit dem fahrzeug von der unfallstelle, ohne zuvor die erforderlichen feststellungen zu ermöglichen."

 

geldstrafe 20 tagessätze zu je 70,00 euro, also 1400,00 euro.

 

der angebliche sacheschaden beträt 837,69 euro

 

die zeugen sollen vom fenster aus meine "fahrerflucht nach beschädigung" beobachtet haben.

wie kann ich das widerlegen??? wie soll ich denn menschen, die mich nicht kennen davon überzeugen, dass ich mir keinster schuld bewusst war?

mein auto ist vollkasoversichert, mir wäre doch alles bezahlt worden, welchen grund hätte ich denn haben können, um einen schaden zu verschweigen auf einer strasse, auf der mich jeder kennt? habe nämlich mein geschäft auch auf dieser strasse.

wie kann ich den vorwurf der fahrerflucht von mir weisen? und zwar so, dass mir das auch wie es war, geglaubt wird?

bin von diesem strafbefehl völlig fertig, weiß jemand rat?

 

danke im voraus

emmi

 

 

 

 

Hallo.ich wollte gerne wissen was mit Ihrem Fall geworden ist? mir ist fast gleiche passiert, jetzt warte ich was auf mich zu kommt.

das entscheidet der Staatsanwalt

Echt? Staatsanwälte haben ganz andere Aufgaben als sich um Autokratzer zu kümmern.

@PapaPapillon

Ja echt! Es geht hier um zur Anzeige gebrachte Fahrerflucht. Da ermittelt in jedem Fall der Staatsanwalt und entscheidet dann ob es zur Anklage kommt oder nicht! Ein Staatsanwalt wird eventuell selbst dann tätig, wenn es gar keine Straftat gab, sondern nur der Verdacht!

Was dieser Setus da Schreibt ist totaler Müll.

Wie schon beschrieben, erfordert Fahrerflucht/ Unerlaubtes entfernen vom Unfallort eben nunmal Vorsatz d.h. du musst den Schaden absichtlich gemacht haben.

Wenn du den Schaden aber nun wirklich nicht bemerkt hast, dann ist das allenfalls Fahrlässig, aber nicht Vorsatz. Gut irgendwelche möchtegern Polizisten, wahrscheinlich Rentner die sonst nix zu tun haben, haben das gesehen und dann gehen die davon aus, das du den Unfall bemerkt hast und einfach abgehauen bist.

Am besten ist in solchen Fällen, IMMER einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Ohne Anwalt hat man da so gut wie garkeine Chancen.

Auch wenn das nun lange her ist, aber fürs nächste mal sicherlich ein hilfreicher Tipp. ;)

Sorry noch was vergessen.

Vorsatz liegt nicht nur bei absichtlich verursachtem Schaden vor, sondern auch wenn man den Schaden Unabsichtlich verursacht hat, aber trotz das man Ihn bemerkt hat sich vom Unfallort entfernt.

Fahrerflucht ist Fahrerflucht. Die Größe der Beschädigung spielt da weniger eine Rolle.

Ich weiss von einem Fall, da hatte jemand auch so einen "kleinen Kratzer" in der Tür. Die Reparatur hat dann 800 € gekostet - und 800 Mäuse sind für die meisten Leute nicht "kleines" mehr.