Konsequenzen: Fahrerflucht in der Probezeit mit verspäteter Selbstanzeige?
Hallo liebe Community,
mir ist heute ein sehr dummes Missgeschick passiert. Beim Einparken in eine sehen enge Parklücke habe ich scheinbar mit meiner rechten hinteren Seite ein Auto leicht gestreift, sodass ein kleiner Kratzer entstand. Davon habe ich jedoch nichts sehr viel mitbekommen. Ich bin ausgestiegen als ich fertig war, habe auch einen kleinen Kratzer gesehen aber irgendwie nicht richtig wahrgenommen, was passiert ist. Als ich gemerkt hab, dass mir die Lücke doch zu klein ist (das Auto neben mir hätte die Tür nicht mehr öffnen können), bin ich auf einen etwas weiter entfernten Parkplatz gefahren. Nach dem Einkaufen habe ich bemerkt, dass heller Lack an meinem Auto war und hab dann erst realisiert, dass ich das Auto neben mir scheinbar doch mehr gestreift habe als ich dachte. Ich bin dann wieder zu dem Parkplatz gefahren, doch das Auto war weg. Dann bin ich zur Polizei gegangen, wo die Besitzerin bereits meinen Kennnummer etc. gemeldete hat. Ich habe dem Polizisten den Vorfall dann erklärt (musste auch viel weinen weil mich die Situation total überfordert hat) und sollte dann wieder fahren. Ich habe die Besitzerin kontaktiert und sie meinte, für 200€ verzichte sie auf weitere zivilrechtliche Maßnahmen (um den Schaden zu ersetzen). Somit wäre ich zwar die Anzeige ihrerseits los, jedoch meinte die Polizei, dass trotzdem ein Verfahren gegen mich eingeleitet werde Wege nicht Fahrerflucht.
Das Problem bei der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Ich bin erst vor drei Wochen 18 geworden und habe meinem Führerschein seit März diesen Jahres.
Mit welchen Konsequenzen kann ich jetzt rechnen? Ich möchte ungern ein Aufbauseminar machen - meint ihr dass die Strafe vermindert wird, da ich mich ja selbst ca. eine Stunde bei der Polizei gemeldet habe? Was ist wahrscheinlich zu erwarten?
Ich bin einfach etwas überfordert und ungeduldig gerade, da mir sowas noch nie passiert ist..
Liebe Grüße
3 Antworten
Hallo.
Du kannst nur Abwarten ob da was kommt. Mit Sicherheit ist es nichts zu machen.
Die 24 Std.Regelung gilt normal so, das sich vorher keiner gemeldet hat.
ADaC Zeitschrift.
Mit Gruß
Bley 1914
Probezeit Verlängerung um 4 Jahre und aufbauseminar
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-probezeit/
wobei bei Bagatellschäden (-50€) der Tatbestand der Fahrerflucht nicht erfüllt wäre.
Verlägerung auf 4 Jahre nicht um.
8. Wie lange kann ich mich als Täter noch melden, um die Folgen abzuschwächen?
Wer sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall mit nur geringem Sachschaden außerhalb des fließenden Verkehrs – etwa einem Parkplatzrempler – meldet, kann davon ausgehen, dass das Gericht die Strafe mildert oder von einer Bestrafung absieht. Schäden im Wert bis etwa 1300 Euro werden aktuell als nicht bedeutend angesetzt. Doch Vorsicht: Bei einem Unfall im fließenden Verkehr gilt diese 24-Stunden-Frist nicht. Allerdings kann auch hier eine verspätete Meldung helfen. Jedoch nur, bevor man von der Polizei ermittelt wird: In aller Regel reduzieren die Gerichte auch dann das Strafmaß.
steht so in der autozeitung