Fahrerauskunft nach 10 Wochen zumutbar?
Ich erhielt am 26.08.2016 ein Schreiben einer Parkraum Service GmbH mit Erinnerung zur Zahlungsaufforderung über 15 Euro wegen Parkens auf einem Privatparkplatz ohne Parkscheibe. Dies soll am 15.06.2016 gewesen sein. Eine Zahlungsaufforderung sei an diesem Tag an der Windschutzscheibe hinterlassen worden. Sollte ich als Halter nicht der verantwortliche Fahrer gewesen sein, so solle ich diesen benennen oder das Schreiben an diesen weitergeben. Auf meinen Einwand, dass ich mich als Halter nach 10 Wochen beim besten Willen nicht mehr erinnern kann, wer aus meinem Umfeld, Ehefrau, Patenkind und ich selbst führen das Fahrzeug, zum fraglichen Zeitpunkt den Pkw gefahren hat, erhielt ich heute eine Antwort mit erneuter Zahlungsaufforderung unter Hinweisa auf ein BGH-Urteil (V ZR 160/14) vom 18.12.2015. Bin ich als Halter wirklich im Zivilrecht verantwortlich, so wie in der Halterhaftung im Straßenverkehrsrecht? Zehn Wochen Verzug erscheinen mir schon sehr hoch. Danke für etwaige Antworten. Anfügen möchte ich, dass es sich um den Parkplatz eines Einkaufszentrums handelt, der von uns zum Einkaufen genutzt wird.
2 Antworten
10 Wochen liegt noch im Bearbeitungszeitraum und ist darum noch nicht verjährt.Wenn du nicht nachweisen kannst,dass ein anderer deinen Wagen zu diesem Zeitpunkt gefahren hat,bleibt es an dir hängen.
Da es nicht in Vergessenheit geraten ist,solltest du zahlen bevor es teurer wird.
10 Wochen Verzug.. sieh es mal umgekehrt, die haben Dir netterweise auch mal Zeit gelassen, um Dein Ticket zu bezahlen.
Jaaaa, und jetzt war das natürlich gar nicht da.. so viele Fahrer, man kann sich gar nciht erinnern.. und oder so..kennt man, sehr beliebte Vermeidungsmethode.