Darf man auf seinem eigenen Stellplatz ein nicht mehr zugelassenes jedoch fahrtüchtiges Fahrzeug abstellen parken?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt da ein paar Punkte zu beachten, die auch den privaten Grund nicht ganz "unantastbar" halten:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet auf privatem Grund steht und zum Wiederverkauf oder der Wiederzulassung durch den Eigentümer gedacht ist, ist das kein Problem. (Beispiel: Du hast den Lappen für 3 Monate weg. Da kann es sich rentieren das Auto abzumelden...)

Wenn Du z.B auf Deinem privaten Grund ein Auto als Teileträger nach und nach zerlegst, ist das nicht gestattet, da das abgestellte FZ nicht mehr zu seinem eigentlichen Zweck dient. Selbstverständlich dürfen keine Betriebsstoffe wie Öl, Kraftstoff, Kühlmittel.... auslaufen. Sonst hast ganz schnell die Ordnungshüter am Hals.

Was die Einkünfte aus der Platzvermietung angeht, ist eine ganz andere Sache und interessiert meist nur den Steuerberater und das Finanzamt.

O.k. Danke -

Teile-verwertung o.ä. betrifft mich eh nicht, da die Fahrzeuge ja nicht mir gehören und der Platz vermietet ist .Außerdem wenn es tatsächlich zu Anzeigen wegen Umweltverschmutzung käme, gehen sie dann wohl an den - Verursacher ... selbst ein angemeldetes Fahrzeug kann ja Öl verlieren .

Im Grunde ist das möglich.

Es wäre allerdings zu klären, ob der Platz ausschließlich privat oder auch gewerblich genutzt werden darf, denn die Nutzung durch einen Autohändler ist in solchen Fällen nicht grundsätzlich erlaubt.

Das dauerhafte Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs ist aber ansonsten grundsätzlich möglich.

Ob er den Stellplatz benutzen darf, kannst doch nur selbst beantworten. Du bist derjenige, der den Paltz vermietet hat. deshalb gibst doch du vor, was darauf oder damit gemacht werden darf, zumal er scheinbar nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt..

Vielen Dank ,welch interessante Sichtweise ....

Hatte gestern einen wütenden Anruf einer Nachbarin, die sich beschwerte, dass der Garagen/hof jetzt "zum Schrottplatz verkommen" würde (auf Grund der Fahrzeuge ohne Kennzeichen) - daher meine Frage, ob das Ordnungsamt oder die Polizei mir untersagen kann, den nicht öffentlichen - privaten Stellplatz als solchen zu vermieten .

Problem ist, dass die Anwohner "zu geizig" sind die Stellplätze zu mieten, sie nehmen lieber die Knöllchen für falsch parken (in einem vorhandenem  Wendekreis Spielstraße) in Kauf  - ist ja angeblich billiger........ 

Will ja nun nicht hingehen und die Anwohner wegen falschem parken bei der Stadt anzeigen .... 

@Huflattich

Warum soll das Ordnungsamt oder die Polizei für dich tätig werden? So lange auf meinem privaten Grund keine Straftat vorliegt, hat sie dort nichts zu suchen.

Tätig werden kann sie allerdings dann, wenn  zum Beispiel das Grundwasser durch auslaufendes Öl verschmuckt werden könnte ( umweltgefährdende Abfallbeseitigung). Dann liegt der Verdacht einer Straftat vor.

Ansonsten kannst nur du bestimmen, was du mit deinem Grund machst. Einschränkungen ergeben sich höchstens aus Gesetzen (Umweltschutz) oder Hausordnungen/Flächennutzungsordnung, gegen die du eventuell verstößt.

Bei uns ist z.B. festgeschrieben, dass auf Stellplätzen nur Kfz abgestellt werden dürfen, das Lagern von Gerät, Zubehörteilen, Wohnungsmobiliar u.a. ist nicht zulässig. Die Nutzung des Stellplatzes also nicht verkehrsgerecht erfolgt. Wie gesagt, wir haben hier eine klare Regelung in der Hausordnung geschaffen.

Für die Durchsetzung der Hausordnung ist aber grundsätzlich auch weder das Ordnungsamt noch die Polizei zuständig. Sonst müsste die Polizei auch anrücken, weil ich meine wöchentliche Kehrwoche nicht durchgeführt habe. 

solange der Abstellplatz auf einem Privatgrundstück ist; aber sicher

Auch Privatgrundstücke können zum öffentlichen Verkehrsraum gehören - sicher ist da gar nichts.

@Havenari

Dies ist eindeutig Privat Grundstück auf abgezäuntem also dadurch abgeschlossenem Raum.. 

Ja, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes. Also nur auf einem Stellplatz, der zum Grundstück gehört.