Inkassodienst zu früh eingeschaltet?

10 Antworten

Rechtens ist alles. Es gibt keine gesetzlichen Gebühren Regelung uber die hohe von inkassogebühren.

15 euro Inkassogebühren plus 3 euro auslagenpauschale plus 2,50 mahngeb. Pro mahnung plus verzugszinsen sind durchsetzungsfaehig 

Den sogenannten inkassogebühren rechner kann man übrigens in der pfeife rauchen

Am besten ist es (sie Beitrag von kevin) wenn du den rest (plus pauschal 10 eur) zweckgebunden an den staubsaugerladen überweist 

mepeisen  06.09.2016, 08:24

Es gibt keine gesetzlichen Gebühren Regelung uber die hohe von inkassogebühren

Ähhm doch. Nennt sich RVG.

Dass ein Unternehmen nach drei (!) Mahnungen eine Inkassofirma beauftragt, ist meiner Meinung nach nicht verfrüht. Auf eine Ratenzahlung muss sich das Unternehmen auch nicht einlassen.

mepeisen  06.09.2016, 08:23

Nein, muss es nicht. Aber wenn das Unternehmen von Zahlungsproblemen weiß, sind die Inkassokosten nicht durchsetzbar. Das muss der Schuldner nicht bezahlen. Die Zahlungsprobleme lösen sich ja nur durch das Inkasso nicht in Luft auf.

Die Bemühung eines Inkassobüros, ist rechtswidrig, wenn der Gläubiger nachweislich über die Zahlungsschwierigkeiten in Kenntnis gesetzt wurde (folgt u.a. aus § 254 Abs. 2 BGB).

Der Gläubiger ist verpflichtet den für den Schuldner günstigsten und erfolgversprechensten Weg der Forderungsbetreibung zu wählen, wenn er die Kosten erstattet verlangen will.

In geschätzten 99% der Fälle ist dies das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff ZPO).

Also zahl die Hauptforderung so schnell wie möglich zzgl. der Zinsen und 5,- € für die Mahnungen!

Schick dem Inkassobüro einen Widerspruch (per Fax oder Einwurfeinschreiben).

Anmerkung #1: Du hast keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Das ist grundsätzlich Kulanz des Gläubigers.

Anmerkung #2: Dinge zu bestellen in dem Wissen sie nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig bezahlen zu können, ist eine Straftat (§ 263 StGB). Sei damit sehr vorsichtig sonst gibt es irgendwann Post vom Staatsanwalt.

mepeisen  06.09.2016, 08:37

Schick dem Inkassobüro einen Widerspruch (per Fax oder Einwurfeinschreiben).

Textvorschlag: "Wertes Inkassobüro. Ihre Mandantin wurde bereits vor Ihrer Beauftragung über meine vorübergehenden Zahlungsprobleme informiert. Ihre Mahnbriefe ändern daran auch nichts. gemäß ständiger Rechtsprechung weise ich ihre Kostennote als Verstoß gegen §254 BGB zurück. Im Übrigen sind die Mahngebühren viel zu hoch. Sie wissen, dass ihre Mandantin nur Briefporto u.ä. verlangen darf. Ihre Mandantin versucht sich mit Mahngebühren von 4,50€ bis 7,50€ offenbar widerrechtlich zu bereichern.

Ich werde wie angekündigt die Raten zahlen. Für einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt es übrigens keinerlei Grund. Davon wird auch nicht schneller gezahlt werden können. Wenn Sie einen Alternativvorschlag haben, können Sie mir diesen gerne unterbreiten."

Danach abwarten. Das Inkasso wird meckern. Man kann es in eine Diskussion verzetteln und gewinnt damit Zeit. Parallel solltest du aber so schnell wie möglich abbezahlen. Diese Diskussion mit dem Inkasso hält nicht ewig und sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, ist das durchaus OK. man kann zwar einigen Kostenpunkten teilweise widersprechen, aber den Mahnbescheid selbst musst du durchaus dann bezahlen.

https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung

Eine unbestrittene und fällige Forderung des Gläubigers ist die einzige notwendige Voraussetzung für die Beauftragung eines Inkassounternehmens

franneck1989  05.09.2016, 12:16

Nicht ganz. Wenn z.B. der Schuldner erkennbar zahlungsunfähig ist, ist die Einschaltung nicht zielführend und auch nicht ersattungsfähig.

Joschi2591  05.09.2016, 12:24
@franneck1989

wenn, wenn, wenn

oder auch

hätte, hätte, Fahrradkette

franneck1989  05.09.2016, 12:33
@Joschi2591

Du musst die Frage auch lesen, bevor du solche blödsinnigen Kommentare abgibst.

wilees  05.09.2016, 14:12
@franneck1989


......auch nicht ersattungsfähig......


In welchem § findest Du denn diesen Text?

geheim007b  05.09.2016, 14:35
@franneck1989

wobei auch das nicht unbedingt korrekt ist... täuscht der Schuldner dann aber wieder über seine Zahlungsfähigkeit hinweg (ich zahle zum XY... ich zahle in Raten...) und ständiges mal so mal so kann ein Inkassobüro durchaus wieder gerechtfertig und in einer Zahlungsklage vor Gericht anerkannt werden. Aber da Bedarf es dann auch einer entsprechender Historie. Das muss man aber immer im Einzelfall sehen, im Fall des Fragestellers sehe ich das nicht im geringsten... er hat ja nicht nur eine Ratenzahlung vorgeschlagen sondern es ist schon real Geld geflossen wie angekündigt. Überhaupt keine Notwendigkeit für ein Inkassobüro, da muss man als Unternehmer durch oder eben via Mahnbescheid/Vollstreckung arbeiten.

geheim007b  05.09.2016, 19:13
@wilees

prinzipiel  §280 BGB und §254 BGB

in dem Fall "nicht erstattungsfähig" weil der Gläubiger wusste das der Schuldner nicht alles sofort zahlen kann und eine einfache Ratenzahlung auch selbst stemmen kann... oder eben auf dem Amtsweg durchsetzen muss. Ein Inkassobüro kann da nicht zielführend sein und daher verstößt der Gläubiger da gegen die Schadensminderungspflicht. Anderst wäre es wenn der Schuldner sich gar nicht gemeldet hätte.Hier wäre unter umständen ein Inkassobüro durchsetzbar, es kommt da dann aber auch auf die größe des Gläubigers an. Kann er sich eine eigene Rechnungsabteilung leisten kann er es auch intern regeln, ist es ein kleinerer Betrieb sind Inkassobüros sehr wohl zielführend.... aber auch da kommt es au fden Einzelfall und den Richter an zur not.

EXInkassoMA  05.09.2016, 14:52

Mensch @wilees, warum verlinkst du immer auf diese doofe inkassoseite? 

Das ist nur eine schnöde inkassobude.

franneck1989  05.09.2016, 16:47

@wilees Das ist die einhellige Meinung der deutschen Justiz, inklusive BGH.

Du hättest dich spätestens nach der ersten Mahnung mit Vorwerk in Verbindung setzen müssen. Wie lange sollen die deiner Meinung nach denn warten? Sei froh, dass sie nur das Inkasso beauftragt haben und nicht gleich einen Anwalt!