Schwerbehindert (G) - Wechsel von KFZ auf Wertmarke möglich?

2 Antworten

Also irgendwie ist das Bockmist. Das Fahrzeug das auf den Sohn angemeldet war wurde Ordnungsgemäss abgemeldet. Somit erhält das Zollamt den Nachweis automatisch zur Abmeldung, sonst müssten hier weitere KFZ Steuern anfallen. Zur Schwerbehinderung  mit  G bekommt man einen Antrag zur Befreiung der Kraftfahzeugsteuer und für offentlichen Vehrkehrsbetriebe. Den für die Verkehrsbetriebe füllt man aus, da steht auch nichts ob man vorher von KfZ Steuer befreit war und wenn sich da einer Quer stellen sollte, würde ich mal einen Anwalt auf suchen.

Himbraut 
Fragesteller
 10.09.2015, 18:16

Genau deshalb verstehe ich das auch nicht. Auch diese Hin- und Herverweiserei :/ Den Antrag zur Befreiung haben sie leider nicht bekommen, vor Aushändigung will man eben genau diesen Nachweis sehen, obwohl ich das in sämtliche Recherchen auch anders gesehen habe.
Ich würde jetzt die schriftliche Antwort des Versorgungsamtes abwarten, dann darauf reagieren mit dem Angebot die oben erwähnte Halteranfrage durchzuführen, auf Kosten des Versorgungsamtes natürlich, und dann abwarten.
Für mich ist es auch absolut unlogisch, denn die Zulassung ist meines Erachtens Nachweis genug mit der Kopie der Abmeldung des alten Fahrzeuges.

Versuche Folgendes:

Stelle du als Freundin bei der Zulassungsstelle eine Halteranfrage über das KFZ-Kennzeichen, entweder mit einem Onlineformular oder per Mail mit Angabe deiner Adresse.

Du erhältst dann per Postnachnahme die Halterbestätigung (kostet dich bar ca. 10€) und das sollte dann als Beweis reichen.