Schwerbehindert (G) - Wechsel von KFZ auf Wertmarke möglich?
Ich recherchiere für eine Freundin bzw deren Sohn, die in der Klemme stecken. Vor einigen Jahren war der schwerbehinderte Sohn als Halter eines Fahrzeuges eingetragen und erhielt damit Ermäßigung auf die KFZ-Steuer. Vor einem Jahr wurde ein neues Auto angeschafft. Da der Sohn dies nicht mehr fahren kann (Verschlechterung des Zustandes), wurde die Mutter als Halter eingetragen und zahlt natürlich auch volle Steuer.
Jetzt leistet der Sohn seit Anfang September ein FSJ und kann die weite Strecke nur mit Bus und Bahn zurücklegen. Hierfür wollte er eine Wertmarke beantragen.
Aufgrund der vorhergehenden KFZ-Steuerermäßigung, die ja nicht mehr aktuell ist, verwies man ihn auf dem zuständigen Versorgungsamt (Schwerbehindertenstelle) an das Hauptzollamt, dort dann an das Zulassungsamt, und besteht auf eine Bestätigung der Stelle, dass der Sohn nicht mehr als Halter eingetragen ist. Der Nachweis als Kopie des Zulassungsscheins lehnte man ab. Jedoch will keine der anderen verwiesenen Stellen eine Halter-Bestätigung oder Ähnliches ausstellen.
Leider läuft nun die Zeit und der Sohn geht bereits in Vorkasse, obwohl ihm die Wertmarke aufgrund seiner anerkannten Behinderung zusteht.
Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß wie man hier vorgeht um endlich zu der Wertmarke zu kommen? Leider bekommt er von der FSJ Stelle nur eine Ermäßigung - also Schülertarif, muss aber von den ohnehin schon wenigen Verdienst die hohen Fahrtksoten decken und hätte somit von seinem Einkommen gar nichts mehr.
Ich bin für jeden Rat oder Erfahrungsbericht dankbar, denn unsere Recherchen ergaben leider nichts.
2 Antworten
Also irgendwie ist das Bockmist. Das Fahrzeug das auf den Sohn angemeldet war wurde Ordnungsgemäss abgemeldet. Somit erhält das Zollamt den Nachweis automatisch zur Abmeldung, sonst müssten hier weitere KFZ Steuern anfallen. Zur Schwerbehinderung mit G bekommt man einen Antrag zur Befreiung der Kraftfahzeugsteuer und für offentlichen Vehrkehrsbetriebe. Den für die Verkehrsbetriebe füllt man aus, da steht auch nichts ob man vorher von KfZ Steuer befreit war und wenn sich da einer Quer stellen sollte, würde ich mal einen Anwalt auf suchen.
Genau deshalb verstehe ich das auch nicht. Auch diese Hin- und Herverweiserei :/ Den Antrag zur Befreiung haben sie leider nicht bekommen, vor Aushändigung will man eben genau diesen Nachweis sehen, obwohl ich das in sämtliche Recherchen auch anders gesehen habe.
Ich würde jetzt die schriftliche Antwort des Versorgungsamtes abwarten, dann darauf reagieren mit dem Angebot die oben erwähnte Halteranfrage durchzuführen, auf Kosten des Versorgungsamtes natürlich, und dann abwarten.
Für mich ist es auch absolut unlogisch, denn die Zulassung ist meines Erachtens Nachweis genug mit der Kopie der Abmeldung des alten Fahrzeuges.
Versuche Folgendes:
Stelle du als Freundin bei der Zulassungsstelle eine Halteranfrage über das KFZ-Kennzeichen, entweder mit einem Onlineformular oder per Mail mit Angabe deiner Adresse.
Du erhältst dann per Postnachnahme die Halterbestätigung (kostet dich bar ca. 10€) und das sollte dann als Beweis reichen.