Fahren unter Alkohol mind. 1.58%?

3 Antworten

Ich hoffe es.

Niemand sollte mit Alkohol im Blut ein Fahrzeug führen. Auch wenn es 100 mal gut gegangen ist. Es wird das eine mal kommen, an dem es nicht mehr gut geht.

Fahren unter Alkohol ist kein Kavaliersdelikt wen was passiert werden die Strafen härter .                                                                                       Alkohol im Strassenverkehr : 

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) und unter 21 gilt das 0,0 Gesetz . Absolutes Alkoholverbot  bis 21 Jahre . 

Wie in Deutschland auch, liegt in der Schweiz der Grenzwert bei 0.5 Promille. Eine sog. strafbare Angetrunkenheit liegt bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,50 und 0,79 Promille vor und wird mit einer Verwarnung geahndet. 

Eine Blutalkoholkonzentration über 0,8 Promille hat ein Fahrverbot und eine, vom Richter festgelegte Geldstrafe zur Folge.

    0.3 Promille wird nur im Falle eines Unfalles verwendet.           0,5 Promille CHF 600.- + Verwarnung                                       0,6 Promille CHF 700.- + Verwarnung                                       0,7 Promille CHF 800.- + Verwarnung                                       0,8 Promille ab 10 Tagessätzen Geldstrafe + 3 Monat Fahrverbot                                                                               1,2 Promille ab 20 Tagessätzen Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot                                                                                    1,6 Promille ab 30 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot                                                                                    2,0 Promille ab 60 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot 

Zur leichteren Umrechnung 10 CHF ca. 8,25 Euro 

passender Bußgeldkatalog Schweiz 

http://www.schwiiz.eu/verkehr-bussgeldkatalog.php




Den Kollege hat nichts auf der Strasse verloren! Wer so fährt ist nicht zurechnungsfähig und eine Gefahr für den Rest der Menschheit. Leider sind die FIAZ Bussen noch immer zu lasch:

0,8 Promille: Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,8 Promille und mehr ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monaten entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Busse / Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person. Des weiteren wird der Verstoss im Strafregister eingetragen und ist im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.

Widerhandlungen mit dem Führerausweis auf Probe: Die Probezeit wird beim erstmaligen Führerausweisentzug um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.

Zusätzlich sind die Untersuchungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen.

https://www.ch.ch/de/alkohol-im-strassenverkehr-und-in-der-schifffahrt/