Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt?

15 Antworten

§6 Abs. 1 PflVersG:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das weitere entscheidet der Richter. Wird aber nicht billig, da du Wiederholungstäter bist.

Einen Rechtsanwalt nehmen.

Fahren ohne Versicherung – wann ist es strafbar und welche Strafen drohen?

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, ohne für dieses Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, begeht in Deutschland eine Straftat. Konkret bedeutet dies, dass nicht nur eine bloße Geldbuße droht, sondern mindestens eine Geldstrafe (die ist meistens höher und zudem einkommensabhängig) oder sogar Freiheitsstrafe. Dabei kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob letztendlich auch ein Unfall passiert.

https://www.ra-samimi.de/fahren-ohne-versicherungsschutz/#fahren-ohne-versicherung-8211-wann-ist-es-strafbar-und-welche-strafen-drohen

Teuer? Sei froh wenn es keine Haftstrafe gibt.

Bei so viel Blödheit (Anders kann man es nicht ausdrücken) weiterzufahren wenn man bereits geschnappt wurde wird das Strafmaß sich eher am oberen Ende orientieren. Schließlich hast du 2 mal eine Straftat begangen. Das ist keine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken.

Letztendlich entscheidet das aber ein Gericht. Da zählen alle Umstände. Vorstrafen Punkte in Flensburg etc.

Auf jedenfall auf eine Geldstrafe. Da du dich hier im Bereich einer Straftat (und nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Über Rot Fahren) bewegst, wird die Höhe der Strafe hier in sog. Tagessätzen angegeben. Der konkrete Geldbetrag der hinter einem Tagessatz steckt, hängt vom Einkommen ab. Auf diese Weise werden Menschen mit verschiedenen Einkommen gleich hart bestraft.

Du kannst ungefähr davon ausgehen, dass ein Tagessatz ein Dreizigstel deines Nettomonatseinkommens ist. Das kann ein bisschen variieren, bewegt sich aber meistens in diesem Rahmen.

Laut Bußgeldkatalog sind für Fahrten ohne Versicherungsschutz bis zu maximal 180 Tagessätzen möglich. Da du direkt ein 2. Mal erwischt wurdest, ist davon auszugehen, dass nun die 180er Grenze annähend ausgenutzt wird.

Rechne also grob mit



clemensw  18.01.2020, 11:47

Korrekt: Hier ist von Vorsatz auszugehen.

Damit greift aber §6 (1) PflVersG, nicht §6 (2).

Die Deckelung auf 180 TS entfällt. Strafrahmen "Geldstrafe (dh max 360 TS) oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr"

Diese Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherungsschutz:

  • Geldstrafe: Diese Art der Konsequenz droht zum Beispiel, wenn ein Auto mit dem Auslaufen der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht außer Betrieb gesetzt wurde. Grundsätzlich kann das Gericht bei nachweislich fahrlässigem Handeln bis zu 180 Tagessätze verhängen.
  • Punkte in Flensburg: Zusätzlich zu anderen Strafen kommen auch noch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes hinzu. Maximal sind sechs Punkte für Fahren ohne Versicherung möglich.
  • Fahrverbot: Ist vorsätzliches Handeln im Spiel, kann es auch zu einem Fahrverbot beziehungsweise Entzug des Führerscheins kommen.
  • Freiheitsstrafe: Sie droht Fahrer oder Halter, wenn es zu einem Unfall oder der Gefährdung von Personen gekommen ist. Bei Vorsatz kann ein Jahr Gefängnis angeordnet werden, bei fahrlässigem Verhalten bis zu sechs Monate Haft.
DerHans  18.01.2020, 11:03

Die zweite Fahrt wird auf jeden Fall als "vorsätzlich" eingestuft. Die Ausrede, dass man sein Fahrzeug dort weg holen wollte, zählt keineswegs