DPF entfernen, Strafe?

7 Antworten

Die BE ist erloschen -> somit müsste es umgehend stillgelegt werden. Schließlich entspricht es nicht mehr dem Zustand, welcher für den Betrieb zulässig ist.

Versicherungsschutz: Hängt davon ab was für ein Schaden entsteht.

Wenn z.B. durch den entfernten DPF sich die Auspuffanlage löst, auf die Straße fällt und just nach dem Abfallen der vollbeladene Tanklastzug darüber fährt, einen Platten bekommt und in die Ausstellungshalle des regional ansässigen Ferrarihändlers donnert... Dann könntest du ziemliche Probleme bekommen.

Fährst du hingegen aus Versehen im Dunkeln mit deinem Fahrzeug gegen eine Gartenmauer -> wird die HP diesen Schaden sicherlich regulieren ohne Regress zu fordern weil der fehlende DPF nicht in Zusammenhang mit der Unfallursache steht.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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Bedeutet, bezüglich deiner Frage, erlischt die Betriebserlaubnis und somit besteht für dieses Fahrzeug auch kein Versicherungsschutz mehr.

Wenn du dann trotzdem noch auf öffentlichen Straßen herum fährst, handelt es sich um Vorsatz.

Bei einem Schaden, musst du alle Kosten selbst zahlen und wirst bestraft nach dem

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) § 6 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

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Dein Vorhaben ist also nicht empfehlenswert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast Du den Partikelfilter entfernen lassen ? Im öffentlichen Verkehr verboten , bei Rennsport u auf abgesperrten Rennstrecken wie Nürburgring , Lausitzring u.a. erlaubt . Solange der nicht wieder von Fach-oder freie Werkstatt eingesetzt wurde ist das Auto für Verkehr nicht zugelassen . Gehe mal online dpf entfernen u lese mal das von filtermaster . Strafen wirds geben Fahren eines Kfz auf öffentl. Str. ohne ZULassung u rechne wohl mit einer Anzeige wg STEUERhinterziehung . Die Kfz Steuer hast Du wg Umweltver- schmutzung falsch bezahlt - wäre wohl Nachzahlung + Strafe fällig .

Ob die Versicherung informiert wird u Dich hochstuft keine Ahnung aber ohne den DPF bekommt Dein Diesel die Rote Plakette u selbst wenn du Allergie drauf hast - EINSETZEN lassen u den dann öfters Reinigen lassen .

Egal ob man den DPF Demontiert oder Ausräumt liegt zuerstmal eine Veränderung des Fahrzeuges vor die eine Erlöschung der Betriebserlaubnis zur Folge hat.

Das hat nachfolgende Folgen:

- Versicherungen werden sich zuerst mal wehren zu regulieren, dies erst nach entsprechender Rechtssprechung im Einzelfall tun müßen. Wenn der Nachweis einer Manipulation vorliegt werden die dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und Bezahlte Betäge zurückfordern . Das dies nur bis zu 5000 Euros begrenzt ist oder sein soll wird aktuell Richterlich noch entschieden da derzeit wohl Muster-Prozesse am Lauffen sind.

  • Der Staatsanwalt wird zusätzlich wegen Öffendlichen Intresses Anzeige wegen Steuerinterziehung erstatten mit den zu erwartenden Folgen
  • Es wird weitere Ermittlungen geben wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis und weiterer möglicher dazu gehöriger Vergehensmuster wie vorsätzlicher Umweltverunreingungen.
  • Mit entsprechenden Punkten wird man auch rechnen dürfen da diese Art von vorsätzlichen Straftatbeständen gerade erheblich zunimmt und Werkstätten oder Menschen die im Umfang einer gewerblichen Tätigkeit DPF demontieren oder ausräumen sogar mit Gewerbsmässigen Straftatbestand .

Die Haftpflichtversicherung muss natürlich für die durch dich entstandenen Schäden grade stehen.

Die kann aber idr bis zu 5000€ als Regress von dir fordern und wenn du das Fahrzeug so nicht in Betrieb hättest nehmen dürfen hat sich das mit Kaskoversicherungen aber auch erledigt.