Roller ohne Versicherungsschutz Gefahren

2 Antworten

Anzeige wegen Verstoß nach dem PflVersG. ( "§ 1 + 6 PflVersG). Und das ist leider eine Straftat und kann nicht verwarnt werden.

§ 6 PflVersG : (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt nur dann vor, wenn du zwar schon einen gültigen Versicherungsvertrag hast, aber z.B. an einem Mofa das Versicherungskennzeichen noch nicht montiert war.

Schau mal hier nach:

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) ------- Nr. 179 a

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html