Roller ohne Versicherungsschutz Gefahren
Hallo
Mir ist vor ein paar tagen ein Kleines Missgeschick passiert und zwar habe n Gebrauchten roller gekauft der leider nicht lief schön und gut hab ihn fertig gemacht und wollte ihn n Kurzes stück Probe fahren wurde dann von freund und Helfer angehalten habe ihnen das gesagt das es eig nur ne Testrunde sein sollte darauf hab ich jetzt ne Anzeige bekommen wegen fahren ohne Versicherungsschutz ich bin 20 Jahre alt hab den Führerschein dafür war halt nur nicht angemeldet habe allerdings schon 2 Punkte weil ich mal versehentlich aufn weg zur schule über rot gefahren bin deswegen somit noch in der Probezeit Aufbauseminar bekommen und und und meine Frage ist jetzt was Blüht mir? man liest überall was anderes und da ich arbeit gefunden habe wo ich den Führerschein brauche wollte ich einfach wissen was blüht mir und kann man das vor Gericht iwie aushandeln? da ich bei Entzug sonst arbeitslos werden würde. zb höheres bußgeld etz.
Danke im voraus
2 Antworten
Anzeige wegen Verstoß nach dem PflVersG. ( "§ 1 + 6 PflVersG). Und das ist leider eine Straftat und kann nicht verwarnt werden.
§ 6 PflVersG : (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt nur dann vor, wenn du zwar schon einen gültigen Versicherungsvertrag hast, aber z.B. an einem Mofa das Versicherungskennzeichen noch nicht montiert war.
Schau mal hier nach:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) ------- Nr. 179 a