Fahren nach Herzinfarkt

4 Antworten

also normal gibt es keine einschränkung der fahrtüchtigkeit,ich habe das auch noch nie gehört , das das in der stvo steht ,kann ich mir auch nicht vorstellen. wenn 2 stents desetzt wurden ,ist die ursache für einen infarkt behoben , Man soll aufregung und körperliche belastung in der ersten zeit meiden ,aber das wars auch schon. ich kenn diesen umstand sehr gut

Das ist nirgendwo verankert, sondern eine Entscheidung des Arztes! Aber vom Logischen her, bist du gerade wegen Gefahrgut her nicht unbedingt der Fahrer dafür!( Aber wer braucht schon nicht sein Geld? Auch verständlich!)

Wenn du noch länger auf den Straße unterwegs sein willst, dann solltest du schon den Rat deiner Ärztin befolgen! Alles Gute!

dazu braucht man keine straßenverkehrsordnung. das sagt einem der gesunde menschenverstand, daß es unverantwortlich wäre, zu fahren