Fahren ohne pause ( Sprinter)

3 Antworten

Das ist wichtig zur Beantwortung Deiner Frage:

Wie hoch ist das zGG Deines Fahrzeugs?

Hast Du hauptsächlich Fahrertätigkeit, oder ist das Fahren nur eine Nebentätigkeit zu einer anderen Arbeit?

Hast Du einen gewerblichen Fahrerjob, so gelten für Dich das Arbeitszeitgesetz und die Fahrpersonalverordnung und das Fahrpersonalgesetz.

Hast Du keinen reinen Fahrerjob und ist das Fahren nur eine Nebentätigkeit eines anderen Berufes, gilt für Dich nur das Arbeitszeitgesetz.

Das Fahren als Nebentätigkeit ist z.B. wenn Bauarbeiter mit Sprinter oder LKW Material auf die Baustelle fahren und dann auf dieser arbeiten.

Bist Du im gewerblichen Güterverkehr und/oder Personenverkehr, dann hast Du nach spätestens 4,5h Lenkzeit eine Pause von min. 45min einzulegen, bevor Du die nächsten 4,5h fahren kannst.

Bist Du nicht im gewerblichen Gterverkehr, musst Du nach Arbeitszeitgesetz nach längstens 6h Pause machen.

Im gewerblichen Güterverkhr gelten beide Gesetze, d.h. nach den Lenk und Ruhezeiten musst du nach 4,5h Lenkzeit eine Unterbrechung machen, nach Arbeitszeitgesetz darfst Du 6h am Stück arbeiten. Es ist also regelkonform wenn Du 4,5h lenkst, 1,5h lädst und dann 45min Pause machst. So hast Du gegen kein Gesetz verstossen und Deine Arbeitszeit voll ausgereizt.

Das Gewicht ist ausschlaggebend wegen der Aufzeichnungspflicht. Bis 2,79t sind Fahrzeuge nicht aufzeichnungspflichtig. Ab 2,8t bis 3,49t muß ein Tageskontrollblatt geführt werden, in dem die Lenk und Ruhezeiten manuell eingetragen werden. Ab 3,5t sind Tachografen zu benutzen. Hat ein Arbeitgeber freiwillig unter 3,5t einen Tachografen verbaut, muß dieser auch genutzt werden, obwohl die Tonnage noch unter 3,5t ist. Denke daran, ist das Zugfahrzeug unter 3,5t, aber eine Anhängerkupplung verbaut, kann das Gesamtgewicht über 3,5t betragen und Tachograf wieder Pflicht sein.

Aber das Arbeitszeitgesetz und die Sozialvorschriften sind ja leicht googlebar. Und zudem solltest Du ja, wenn Du diesen Job machst auch selbst darüber Bescheid wissen. Dein Chef hat übrigens Sorge zu tragen, daß Du die Gesetze und Vorschriften in Deinem Job weißt und beachtest. Er wird bei Verstößen genau so zur Rechenschaft gezogen wie Du auch und Ihr werdet mit Bußgeldern bestraft. Du weil Du gegen Vorschriften verstößt und Dein Chef weil er dafür verantwortlich ist daß Du Vorschridten einhältst.

Auf das stellt sich mir folgende Frage: Was ist das für ein Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeiter nicht weiß was er darf und beachten muß und der Chef seine Pflicht zur Unterweisung nicht wahrnimmt und beide damit schonmal gegen Vorschriften verstoßen haben????

Ok - und warum fährst du den beruflich? Bist du Berufskraftfahrer im Sinne der Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ? - für Dummies: bist im gewerblichen Güterverkehr tätig?

Ansonsten lege ich dir die Lektüre der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FpersV) zu herzen, speziell § 18... fällst du da irgendwo rein, dann gilt das ArbZG

http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html#BJNR188210005BJNE001802308

Wenn du keine Karte oder Tachoscheibe im Sprinter haste, kannste fahren bis du im Graben liegst. Solltest du aber nicht machen. Mach nach 4-5 Stunden ne halbe Stunde Pause und notier das auch im Fahrtenbuch. Dann gibts keinen Ärger. Wenn du Karte oder Tacho hast solltest du dir schon die ganzen Gesetze anschauen. Solltest du auch so wenn du Fahrer bist, auch wenn nur Kurierfahrer. An die anderen beiden. Natürlich sollte man dass als Fahrer wissen. Aber meint ihr nur einer von den Kurierkutschern die mit 160 in der Baustelle an dir vorbei feuern kennt die Vorschriften, die interessieren die überhaupt nicht. Das ist halt trauriger Alltag. Jetzt fragt wenigstens mal einer!

Nobody33  31.12.2012, 02:16

Auch wenn in dem Fahrzeug kein Kontrollgerät verbaut ist, muß er sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.