Fährt die Polizei 80 km zum Gerichtstermin?

4 Antworten

Bei 80 Kilometer Entfernung zum Gericht holen sie dich nicht sofort ab. Vielmehr erlässt der Richter ( meist auf Antrag der Staatsanwaltschaft ) einen Sitzungshaftbefehl.

Damit kommst du in Untersuchungshaft. Und zwar solange, bis der neue Termin tatsächlich stattfindet. In der Regel jedoch nicht länger als 6 Monate.

Nicht immer wird dieser Haftbefehl jedoch beantragt/erlassen. Zum Beispiel dann nicht, wenn die Untersuchungshaft außer Verhältnis zur zu erwartenden Strafe steht.

Erwartet dich also nur eine geringe Geldstrafe oder eine geringe Freiheitsstrafe ( zur Bewährung ) oder noch milderes, dann wird in der Regel kein Haftbefehl erlassen oder beantragt.

Er kann auch beantragt, aber nicht erlassen werden.

Dennoch hasst es die Justiz, wenn geladene Parteien dem Termin unentschuldigt fern bleiben.

https://dejure.org/gesetze/StPO/230.html

oelbart  16.01.2017, 22:12

Das hasst nicht nur die Justiz. Wer so einem Termin ohne triftigen Grund fern bleibt, verschwendet die Arbeitszeit von mindestens drei voll ausgebildeten Juristen, Justizpersonal, Protokollant etc, der Verhandlungsraum ist für den angesetzten Termin reserviert usw.

So etwas aus purer Faulheit geht auch mir - als gänzlich unbeteiligtem - gewaltig auf den Keks

Nehmen wir an, du erscheinst zum Gerichtstermin nicht. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

a) Der Richter ordnet an, dich abzuholen.

b) Der Richter vertagt die Verhandlung.

Da du recht weit weg wohnst, wird der Richter wohl kaum zwei Stunden warten, bis du endlich da bist. Er hat schließlich noch anderes zu tun, genau wie die anderen Leute, die anwesend sind. Also wird er wohl die Verhandlung vertagen.

Allerdings hat das für dich Konsequenzen: Vor dem nächsten Termin wirst du dann wohl früh morgens (4 bis 5 Uhr) von der Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht. Dort darfst du dann warten, bis deine Verhandlung beginnt. Aber es kommt noch schlimmer: Wenn du verurteilt wirst, hast du die Kosten der Verhandlung zu tragen. Erscheinst du an einem Tag nicht, steigen die Kosten: Alle Zeugen, die beim ersten Termin erschienen sind, müssen zwei Mal antanzen und bekommen folglich auch zwei Mal eine Entschädigung. Generell steigen die Kosten, wenn ein zweiter Termin anberaumt werden muss. Diese Kosten trägt in der Regel der Verurteilte.

Du siehst, du hast nur Nachteile, wenn du nicht zum Termin erscheinst. Also hat es absolut keinen Sinn, dass du einfach nicht kommst.

Übrigens: Sollte es sich bei dir um keine so große Sache handeln, so kann - wenn in der Ladung darauf hingewiesen wurde und die sonstigen Voraussetzungen des § 232 StPO erfüllt sind - auch in deiner Abwesenheit verhandelt werden. Dann hast du natürlich keine Möglichkeit, dich selbst zur Sache zu äußern und es wird entschieden, ohne dass du da bist. Ob du das willst, ist natürlich deine Entscheidung. Besonders intelligent ist es jedenfalls nicht, als Angeklagter nicht zur Verhandlung zu erscheinen.

Du schadest dir nur selber, wenn du nicht freiwillig hinfährst.