Toleranzgrenze der Polizei? 45er Roller fährt gedrosselt 60-65 km/h...

11 Antworten

Sofern der Roller nicht mehr den in der betreffenden Allgemeinen Betriebserlaubnis festgelegten Daten für dieses Fahrzeug entspricht, aus welchen Gründen auch immer, erlischt sofort die ABE, eine Weiterfahrt kann der Beamte der Art und Schwere nach gestatten oder nicht (Ermessensspielraum). Die Ausstellung eines Mängelscheins könnte erfolgen (übliche Praxis), man muß das Fahrzeug dann umgehend einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorführen, meist TÜV oder Dekra. Oder auf einen gut gelaunten und sehr, sehr freundlichen Beamten bei der Kontrolle hoffen.

zumindest haben sie es seit einigen jahren grade auf roller abgesehen, vor allem auf die mit kleinem Nummernschild, von nem 650iger Burgman wollen sie nichts!

eigentlich ist das verboten. Du hast einen Führerschein Klasse B. Damit darfst du Roller (Krafträder) bis 45 km/h Höchstgeschwindigtkeit fahren. Die Polizei sagt i.d.R. nichts bei 50-52 km/h. aber bei 60 km/h ist das fahren ohne fahrerlaubnis. für 60 km/h brauchst du Führerschein Klasse A. und außerdem ist deine versicherung nur für 45 km/h ausgelegt. somit erlischt auch der versicherungsschutz wenn du mit 60 km/h durch die gegend fährst. würde ihn lieber drosseln lassen.

Eigentlich ist der Roller ja bis 50 kmh versichert da 50 kmh noch in die Toleranz passen!

der roller hat damit die zugelassene höchstgeschwindigkeit (weit) überschrietten und muss noch mal um etliche kmh gedrosselt, im notfalls sogar stillgelegt werden!

hast was verbotenes gemacht? Führerschein passt zwar aber der Roller ist dafür eigentlich nicht ausgelegt!Wenn Du aber nichts verändert hast dürfte nichts passieren!

DOCH DAS IST FAHREN OHNE FAHRERLAUBNISS Geg. NACHDROSSELN !!!!!