Gerichtstermin absagen, ist das möglich?

6 Antworten

nen, kannst du nicht. eine ladung zu gericht kannst du NICHT absagen, vor allem nicht als angeklagter. ladungen von gericht sind folge zu leisten, tut man das nicht, kann es einen haftbefehl geben. die einzige ausnahme, die gerichte machen, ist, wenn du krank bist. und diese krankheit musst du durch ein attest beweisen. einfach anrufen und sagen, du bist krank, ist nicht. und dem gericht ist es auch herzlich egal, wie wichtig DIR dieses vorsprechen ist, den termin bei gericht musst du auf jeden fall wahrnehmen, ob du willst oder nocht. tust du es nicht, sind die konsequenzen übel. da lassen die auch nicht mit sich reden, keine chance. wie erwähnt, nur krankheit mit attest eines arztes ist ein grund, von der verhandlung fernzubleiben, alles andere nicht.

Wenn Du als Angeklagter zu einer Verhandlung nicht erscheinst, kann gegen Dich "Hauptverhandlungshaft" angeordnet werden. Dann kannst Du bis zu 14 Tage vor einer neuen Verhandlung inhaftiert werden, damit Du dann auch tatsächlich anwesend bist. Wäre also ne doofe Idee, einfach nicht hin zu gehen. Du kannst natürlich dem Richter Deine Situation schildern und darum bitten, daß die Verhandlung verschoben wird. Wenn Du auf einen sehr netten Richter triffst, kann es sein, daß die Verhandlung tatsächlich neu angesetzt wird. Triffst Du auf einen fiesen Richter, ordnet der direkt Hauptverhandlungshaft an, da ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß Du Dich der Hauptverhandlung entziehen wirst.

Der letzte Satz entspricht nicht den einschlägigen Verfahrensvorschriften.

Insoweit bitte ich, die §§ 112, 112a und 113 StPO zu Rate zu ziehen. Anhaltspunkte für die Anwendung der §§ 112 und 112a StPO sind nicht ersichtlich.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Tat i.S.d. § 113 Abs. 1 StPO handeln dürfte. Hier ist auf § 113 Abs. 2 Nr. 1 StPO hinzuweisen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Angeklagte bereits einmal dem Verfahren entzogen oder Anstalten zur Flucht getroffen hat, ist nicht zu finden.

Anordnung der Haft daher nicht zulässig. Im Falle des Vollzuges macht sich der Staat regresspflichtig. Auch müsste dann geprüft werden, ob der anordnende Richter grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz gehandelt hat. Wir bewegen uns hier im Bereich der unerlaubten Freiheitsentziehung. Ob der Straftatbestand damit erfüllt ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber wage es zu bezweifeln.

Beste Grüße

@dibblribbl

Meinst Du nicht, daß sich hier Fluchtgefahr begründen läßt, wenn der Fragesteller gegenüber einem Richter wortwörtlich genau so argumentiert?

Wenn Du einen Anwalt hast, dann könnte der versuchen einen neuen Termin mit dem Gericht zu vereinbaren. Warum aber diesen seltsamen Weg beschreiten. Einfacher ist es Du verschiebst einfach mal Deinen Vorstellungstermin. Das Leben als Angeklagter ist nun eben kein Wunschkonzert und irgendwann musst Du da eh durch! Stell Dir vor, die Firma stellt Dich ein und nach zwei - drei Wochen kommst Du an und brauchst einen freien Tag, weil Du als Angeklagter vor Gericht erscheinen musst!!

Zieh das Ding durch und gut ist

Du kannst den Termin bei Gericht nicht verschieben. Du wirst Dir bei der Firma einen neuen Termin holen müssen.

du kannst dich vorher krankschreiben lassen soweit ich weiß, mußt das aber dem gericht mitteilen!