Exmatrikulieren und neu Immatrikulieren?
Wann muss ich mich exmatrikulieren um mich für das Wintersemester 18/19 in einer anderen Stadt neu immatrikulieren zu können? Und ab welchem Zeitpunkt zähle ich dann als exmatrikuliert, da ich es in Erwägung ziehe die nächsten Monate als Werkstudent zu arbeiten. Das ist ja nur möglich, solange ich offiziel Studentenstatus habe
2 Antworten
Du kannst so lange an der alten Uni immatrikuliert bleiben, wie du an der neuen noch nicht immatrikuliert bist.
Üblicherweise wird deswegen bei der Immatrikulation auch ein Exmatrikulationsnachweis der alten Hochschule verlangt. Wende dich also am besten sowohl an die neue Hochschule, um zu erfahren, wann das Immatrikulationsverfahren anläuft und du diese Unterlagen brauchst. Auch an der alten Hochschule solltest du dich erkundigen, wie schnell und zu welchen Terminen die Exmatrikulation erfolgen kann.
Beste Grüße!
Danke für die Tipps!
Sei mir nicht böse, aber Jemand der studieren will müßte mit Google die Antwort suchen können. Ich nehme an sofort exmatrikulieren und woanders immatrikulieren. Ferienjobs spielen keine Rolle.
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