Nach Immatrikulation wieder Exmatrikulieren?

1 Antwort

Die Bewerbung an der anderen Uni kannst du auf jeden Fall vornehmen. Wenn du einen Zulassungsbescheid erhältst, kannst du dich an Uni A exmatrikulieren (das ist i.d.R. ein einfacher Antrag) und danach die Immatrikulation an Uni B vornehmen (diese wird vermutlich deine Exmatrikulationsbestätigung benötigen).

Am besten fragst du bei Uni A im Studierendensekretariar nach, was die
Rückerstattung des Geldes betrifft. Ich bin optimistisch, dass das geht,
aber eine belastbare Aussage kannst du natürlich nur von den Leuten
bekommen, die den Fall bearbeiten. Hängt vielleicht auch davon ab, ob es um einen Semesterbeitrag oder eine Studiengebühr geht.

Und wenn du da sowieso deswegen schon einmal nachfragst, kannst du dich wegen des Hochschulwechsels auch gleich an Uni A beraten lassen. Die werden dir auch mitteilen können, welche Fristen du einhalten musst und bis wann du dich exmatrikulieren musst, um ggf. den Semesterbeitrag zurück zu erhalten.