Exfreund schuldet mir Geld, wie einfordern durch Mahnbescheid oder Anwalt?
Mein Ex Freund schuldet mir ungefähr 3000 €, es wurde letztes Jahr schriftlich festgehalten, dass er mir jeden Monat 100 € bezahlen soll. Nun ist seit längerem keine Zahlung mehr gekommen. Ich habe auch mehrere Mahnungen geschrieben. Die Rechtsschutz tritt in dem Fall nicht in Kraft. Meine Frage ist sollte ich lieber einen Anwalt beauftragen oder einen Mahnbescheid ausfüllen? Wo gibt es mehr Chancen auf einen Erfolg? Hat jemand Erfahrung mit Mahnbescheid?
7 Antworten
Im Grunde ganz einach.Mahnbescheid erlassen und abwarten wie der Schuldner reagiert.
Reagiert er nicht, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid der dir die Möglichkeit gibt, bei ihm zu pfänden, auch Lohnpfändung.
Legt er Widerspruch ein, geht die Sache vor Gericht.
Den Mahnbescheid kannst du bei Gericht beantragen und brauchst dazu keinen Anwalt.
Erst wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, wäre ein Anwalt empfehlenswert, baer bei dieser Summe nicht dringend erforderlich.
Ich würde auch sagen: Mahnbescheid.
Ein Einschreiben bitte nur als Einwurfeinschreiben versenden, denn wenn er es nicht abholt, dann guckst du in die Röhre.
Außerdem fallen beim Mahnbescheid gerichtsübliche Verzinsung für den Schuldner an. Und es ist meist drastischer.
Andernfalls beim Rechtsanwalt das Schreiben, auf dem ihr den Schuldbetrag und die Rückzahlungsfrist notiert habt, zur Prüfung geben. Ggf. wird er mit seinem Schreiben außergerichtlich erfolgreicher sein. Aber vorher fragen, was bei einem Streitwert von 3000 € an Beratungskosten auf dich zukommen.
Du kannst erstmal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, kostet so
bei 3000 € 44,50.
Vielleicht reicht das ja um ihn zur Zahlung zu veranlassen.
die du aber nur "auslegen" muss, die ihm auferlegt wird
Dann hast du aber was in der Hand, und hast 30 Jahre zeit deine Forderungen einzuklagen.
Dazu brauchst du dann jedoch einen Rechtsanwalt.
Good luck.
ein Einschreiben mit deiner gesamt Forderung die in Rückstand liegen, eine Frist setzen von 14 Tage, mit der Anmahnung, falls dieser Brief nicht fruchtet, wird ohne weiteren Schriftverkehr, bei adlauf des gesetzten Datum alles einem RA übergeben, das sind dann die Folgen eines Zahlungsbefehl, (volle Restschuld) Vollstreckung, Pfändung, usw, um diese möglichst zu vermeiden, rate ich dir die Summe schnellstens auszugleichen
teile ihm auch mit, das er alle Nebenkosten trägt
Je nun, Ex-Freund, besonders gut wirst ihne nicht mehr leiden können.
Beantrage einen Mahnbescheid, ist billiger als ein Anwalt.
Ok, wenn der nur 44,50 € kostet geht es ja noch. Leider weiß ich, dass es ihm so egal ist und er sowieso nicht drauf reagieren wird. :-(