Freund schuldet mir eine große Summe Geld aber ich habe alles schriftlich was soll ich tun?

5 Antworten

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Reiche beim zuständigen Amtsgericht/Mahngericht einen gesetzlichen Mahnbescheid ein. Kostet 29€. Du benötigst dafür die Anschrift des "Freundes" und deine Schriftstücke mit seiner Unterschrift.

Das Mahngericht schickt einen Mahnbescheid raus. Antwortet der "Freund" nicht, dann hast du gute Karten. Du bekommst einen Vollstreckungsbescheid. Einen vollstreckbaren Titel.

Du kannst damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Gehalt pfänden lassen. Gerichtsvollzieher wenn etwas zu holen ist. Gehaltspfändung, wenn du den Arbeitgeber kennst und die Bankverbindung deines "Freundes"


Ohne die ganze Geschichte und das Schriftstück zu kennen, kann man natürlich nichts Konkretes raten, aber im Regelfall dürfte hier das gerichtliche Mahnverfahren das Mittel der Wahl sein, da du damit recht kostengünstig einen vollstreckbaren Titel erhältst, mit dem du die Zwangsvollstreckung betreiben kannst (z.B. Kontopfändung). Vorsichtshalber würde ich das Darlehen aber noch einmal formal mit einem schriftlichen Schreiben kündigen.

Das ist ganz einfach. Du gehst zum Amtsgericht und beantragst einen Mahnbescheid über die geschuldete Summe incl. Zinsen gegen den Schuldner.

Dieser bekommt dann den Mahnbescheid zugestellt. Hier hat er die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid innerhalb einer Frist, Widerspruch einzulegen.

Macht er das nicht, dann bekommst du einen Vollstreckungsbescheid und kannst bei ihm pfänden lassen.

Dieser Bescheid hat 30 Jahre lang Gültigkeit. Du kannst, falls bei ihm nichts zu holen ist, immer wieder versuchen, durch einen Gerichtsvollzieher Pfändungsversuche durchführen zu lassen.

Reden?

Ihn fragen was mit dem Geld ist.

Wir wissen nicht, was Ihr bezüglich Rückzahlung vereinbart habt. z.b: ob man es in Raten zurückzahlen wollte oder nicht.

Ich habe als jung war auch einem gutem ( dachte ich zumindest) Freund Geld geliehen.

Wochenlang wurde ich vertröstet und verarscht. Bis mir Jemand erzählte dass der Freund ständig Partys machte.

Ich habe ihm ein genaues Datum genannt und ihm halt gesagt, dass es nicht "gut" ist   :-)   , mich zu verarschen. 

Beim ersten Termin war er nicht da, als ich ihn dann das nächste Mal traf, hat seine Nase etwas gelitten und ich habe ihm zu verstehen gegeben, jedes Mal wenn ich ihn sehe und er kein Geld hat, ist das nicht gut.

Er kam dann am nächsten Tag und beglich seine Schuld.

Die "Freunndschaft" war dann beendet.

Die Antwortfunktion ist nicht für Fragesteller; dafür gibt es  "kommentieren" ( die drei Punkte unter einer Antwort ).

Zivile Schulden mit strafbaren Körperverletzungen einfordern - wow, wie klug.....

@Rechtsgelehrter

Ich war sehr jung  (16).

Heute würde ich natürlich andere Wege finden.

Ich weiß ja nicht wie alt Du bist.

Solltest Du auch schon älter sein gibt es bei Dir bestimmt auch ein paar Jugendsünden; also mach mal hier nicht einen auf Oberklug. :-)

Dass das nicht der richtige Weg ist, das ist klar; aber manchmal reicht auch eine Drohung.

Bei mir würde eine Drohung alleine wegen meiner Statur schon reichen, obwohl ich wirklich sehr friedlich bin, aber böse schauen kann ich auch sehr gut.

@johnnymcmuff

Ich würde mich noch ein wenig mehr in den Vordergrund stellen.

Erst zivile Schulden von Dritten so beseitigen wollen, dass man einen auf dicken Max macht.

Und nun noch die kräftige Statur erwähnen.

Also ich bin keine 60 wie du, aber mit meinen 32 Jahren komme ich auch gut klar......

Und ich war noch nie betrunken und habe mich noch nie geprügelt.

Jugendsünden dagegen habe ich genug, worauf ich alles andere als stolz bin.

Im übrigen bin ich seitdem die moralische Instanz und mache daher sehr gerne mal auf oberklug.

@Rechtsgelehrter

Also ich bin keine 60 wie du, aber mit meinen 32 Jahren komme ich auch gut klar......

Lesen sollte man können. 50 nicht 60.

Und dass Du klar kommst; wers glaubt.

Jugendsünden dagegen habe ich genug, worauf ich alles andere als stolz bin.

Sagte ich doch, deswegen spiel Dich hier nicht so auf.

Im übrigen bin ich seitdem die moralische Instanz und mache daher sehr gerne mal auf oberklug.

Ich weiß dass Du anderen auf den Keks gehst, lese oft genug Deine endlosen Kommentare. -:-

Und dann auch oft nur Behauptungen und wenn Du falsch liegst kommt nicht mal ne Entschuldigung.

Ende des Kommentarstranges, werde auf weitere Kommentar nicht eingehen.

Geh damit zur Polizei, aber mache ihn darauf aufmerksam und gebe ihm damit eine letzte Chance, Ende

Und was soll die Polizei machen? Die Polizei ist kein Inkassodienst.

Die können doch mit einem weitere Schritte einleiten. Wenn es wirklich so ausgemacht ist, ist es doch quasi Diebstahl

@67zuhjnm

Nein, sie können keine weiteren Schritte einleiten, da hier kein Strafrecht tangiert ist und gefahrenabwehrrechtlich auch nichts zu holen ist. Diebstahl wäre nur die Wegnahme von fremden Sachen, was hier nicht zutrifft, da das Geld freiwillig übergeben wurde. Betrug käme nur in Betracht, wenn von Anfang an das Geld nicht zurückgezahlt werden sollte, was nahezu unmöglich zu beweisen ist.

Man muss in dem Fall ordentliche Fristen setzen und das Geld dann einklagen. Ob das zusätzliche Geld dann auch weg ist, weil beim Schuldner nix zu holen ist, kann man im Vornherein nicht sagen.