Mahnbescheid bzw Vollstreckung ohne mahnung?

6 Antworten

Eine Vollstreckung setzt immer erst einen gerichtlichen Titel voraus, somit geht es ohne Titel weder noch, die Mahnung ist nur ein Druckmacher auf den Schuldner.

Die Mahnung kannst Du Dir sparen!

Du kannst einen Mahnbescheid ausstellen, Formulare dazu bekommst Du im Schreibwarengeschäft, bringst das zum Gericht!

Notfalls wird Dir dort auch geholfen und dann nimmt alles seinen geordneten Verlauf!

So wie Du das schilderst hast Du alles Verfügbare beisammen, woran sollte es dann scheitern einen Titel zu erhalten!?

Ich würde dem Schuldner schriftlich per Einschreiben eine Frist von 2 Wochen bis zur Zahlung der Summe setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, dann kannst du einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen.

Die Gebühren für den Mahnbescheid musst du freilich vorstrecken. Die sind aber nicht allzu hoch.

Wenn deine Forderung zu Recht besteht, dann muss der Schuldner auch die Gebühren für den Mahnbescheid bezahlen.

Es könnte sein, dass beim Schuldner dein Anliegen nicht bearbeitet wurde. Deshalb sollte man da nicht gleich mit Mahnbescheid agieren, sondern dem Schuldner die Möglichkeit geben, die Sache aussergerichtlich zu erledigen. Das spart dir kosten und Ärger.

muss ich vorher selber noch eine Mahnung schreiben,

Nein, musst Du nicht.

muss ich in der Forderung auch gleich die Gebühren für das Mahnverfahren mit einfordern, oder wird das vom Schuldner automatisch eingezogen?

Eingezogen wird durch den Mahnbescheid nichts. Du musst die geforderten Kosten einzeln aufschlüsseln, dabei führst Du dann die Mahnkosten mit auf.

Der Händler muß das Geld binnen 14 Tagen überweisen.

Wenn Du nach Ablauf dieser Frist noch keinen Zahlungseingang hattest, würde ich an Deiner Stelle 1 x papierschriftlich die ausstehende Kaufpreiserstattung anmahnen und eine weitere Frist setzen.

Sollte sich dann immer noch nichts tun, kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Deine letzte Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich selber noch nie einen Mahnbescheid beantragt habe.

Ich würde aber vermuten, daß Du die Gebühren als Nebenforderung aufführen mußt.

Im Zweifelsfall ruf' beim Mahngericht an und frag' nach.