Vollstreckungsauftrag für Gerichtsvollzieher vom Anwalt ausfüllen lassen - trägt der Schuldner die Kosten?

3 Antworten

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Du könntest einen Anwalt beauftragen. Das ist dein gutes Recht. Sein Honorar richtet sich nach deiner Forderung.
Wie hoch ist deine Forderung denn ca? Evtl. könnte ich dir grob sagen, was an Kosten auf dich zukommt. Erstmal müsstest du das Geld dann auslegen. Kann deine Forderung später vom GV beigetrieben werden, kommen die Kosten von deinem Anwalt oben drauf und werden auch vom Schuldner mit eingezogen. Voraussetzung ist natürlich, dass er zahlen kann oder etwas pfändbares gefunden wird.

Die Kosten für deinen Anwalt würden gem. § 788 ZPO zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zählen und können gem. § 788 ZPO ohne besonderen Titel mit eingezogen werden.  

das könntest du. Da du aber Auftraggeber bist musst du die Kosten erst einmal selber bezahlen. Der Rest wird dann schwierig, denn wenn der Schuldner dir jetzt schon kein Geld bezahlt oder bezahlen kann, dann wird er dir auch die Anwaltskosten nicht bezahlen (können)

Klar kannst du einen Anwalt beauftragen ,aber du weisst ja sicher ,das du die Kosten vorab bezahlen musst.