Ex zahlt nicht Geld zurück?

6 Antworten

Du kannst zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen. Wenn Du jedoch Deine Angaben nicht nachweisen kannst, hast Du aus meiner Sicht schlechte Karten, falls Dein Ex-Freund nicht kooperiert bzw. "geständig" ist.

Du kannst ihm ja einen Mahnbescheid über die noch offene Restforderung schicken; die Forderung muss allerdings fällig sein, d.h. Du musst ihn aufgefordert haben, die fehlende Restsumme zu zahlen; da er ja bisher einen Teil der Forderung bereits zurückgezahlt hat ratenweise, wird er schlechterdings behaupten können, der TV sein ein Geschenk deinerseits;

Dein Problem ist natürlich, dass Du als Käufer die Raten beim Versandhändler weiterhin bezahlen musst,

ihn vor die wahl stellen Fernseher her oder Raten zahlen wobei ich bevorzugen würde den Fernseher zu holen wenn die raten bezahlt sind kann er ihn haben bis dahin dein eigentum.

Er wird vielleicht behaupten, dass Du ihm den Fernseher geschenkt hast.

Dann musst Du die offenen Beträge eben gerichtlich geltend machen.

Ich gehe davon aus, der Kauf lief auf deinen Namen.

Dann ist das rechtlich gesehen erst einmal dein Fernseher, den du von deinem Ex zurückverlangen kannst.