Exfreund mit im Grundbuch, seid der Trennung zahlt mein Freund das Haus alleine,Sie zahlte nie einen cent. Kann man Sie verklagen?

5 Antworten

Das ist jetzt eine Gegenrechnerei.

Denn dadurch, das sie im Grundbuch steht, könnte sie Anteilig Miete Fordern und müsste von der Miete Ihren Teil weiter abbezahlen.

Wenn also dein Freund keine Miete an sie  zahlt sollte er auch nicht fordern  das sie bezahlt.

Es gäbe die Möglichkeit, das dein Freund sie Auszahlt und ihr das Geld für Ihren Bezahlten Teil zurückgibt. Desweiteren sollte der Kreditvertrag umgeändert werden, das er nur auf Ihn läuft.

Das wurde versucht, so das ich mit in die Grundschuld gehe..aber die Bank verwert sich dagegen..laut neuen finanzpolitischen Gesetz was im März in Kraft getreten ist.

Auf den Mietanteil hatte Sie damals verzichtet,das haben wir sogar schriftlich

@Fluppi14

Was steht im Verzicht auf den Mietanteil? steht da vielleicht, das er im Gegenzug auf Ihren Ratenanteil Verzichtet. 

@berlina76

da bin ich mir nicht sicher..steht glaube ich das SIE auf den ratenanteil verzichtet weil ihr exmann bezahlt...von ihm das er verzichtet steht da nichts

@Fluppi14

also es ist so von ihr gedreht..das sie keine Raten zahlt weil Ihr exmann zahlt deshalb verzicht auf den Mietanteil

@Fluppi14

Dann ist doch alles geklärt, und wenn es das sogar Schriftlich gibt alles ok und rechtlich auf der sicheren Seite.

Einzig, wenn dein Freund mal die Rate nicht bezahlen kann gibs Probleme, weil für die Bank das Schreiben nicht gültig ist, sie kann sich dann an die Ex wenden.

@berlina76

dankeschön!

@Fluppi14

Allerdings solltet Ihr es so drehen, das sobald das Haus abbezahlt ist Ihr Ihr diese Hälfte abkauft.

@berlina76

bis dahin..ach da mache ich mir jetzt noch keine gedanken...danke nochmals

"bekommt man Sie dadurch aus dem Grundbuch?"

Nein. 

Sind denn beide Kreditnehmer von dem Immobilienkredit? (ich denke davon reden wir doch oder wenn wir von "zahlt alleine" sprechen? Für den Kredit haften dann beide erstmal grundsätzlich gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank darf sich an die eine oder andere Person wenden. Wenn dein Freund jetzt auf die andere Summe pocht muss er das Ganze tatsächlich in Form einer Klage einreichen (ist zumindest der übliche Weg). Aus dem Grundbuch kriegt man sie allerdings trotzdem nicht, denn sie ist eingetragene Eigentümerin, auch wenn sie keinen Cent zahlt

beide Kreditnehmer..richtig

Die Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Darlehensvertrag.  

Das hat nur am Rande etwas damit zu tun was im Grundbuch steht.

Die Zahlungsverpflichtung gilt für BEIDE. Aber Sie zahlt nicht !

@Fluppi14

Dann wird sie wohl wahrscheinlich nicht können. Immerhin wohnt ihr in dem Objekt

@DerHans

doch die kann schon..aber es gibt Menschen die einen lieber das Leben schwer machen..danke nochmals

Es kann im Innenverhältnis der gesamtschuldnerisch haftenden Darlehensnehmer Ausgleichsansprüche geben. Also Geldansprüche. Mit dem Eigentum am Grundstück hat das aber nichts zu tun.

Nein!

Die Eintragung im Grundbuch bedingt nicht unbedingt die Zahlung der Schulden.......