Ex Freundin will plötzlich Geld wieder?

9 Antworten

Rein rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Sie hat dir das Geld nicht geschenkt sondern ihre Mutter. Wenn dann hat auch nur ihre Mutter das moralische Anrecht dieses Geld zurück zuverlangen.

Wenn ich in deiner Haut stecken würde, würde ich es zurück zahlen entweder, wenn ich mich massiv in der Beziehung daneben benommen habe oder wenn ihre Mutter mich dazu auffordert. Auch wenn letzteres mit Sicherheit nicht "nett" ist, aber mir wäre da das Gefühl von Unabhängigkeit wichtiger. Danach wäre sie auch für mich gestorben. Geschenke zurück verlangen geht eigentlich gar nicht.

Wenn sie das so gesagt hat, ist es recht eindeutig eine Schenkung und kein Darlehen.

eine Schenkung kann nur unter engen Vorraussetzungen zurückgefordert werden.

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkungwiderrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Das scheitern einer Beziehung Jahre später gehört hier nicht dazu. Um sicher zu gehen solltest du aber aber nichts schriftliches hinterlassen mit dem sie die Schenkungen beweisen kann. Wobei, selbst bei einem wirksamen Wiederuf der Schenkung könnte man aller Voraussicht nach die einrede der entreicherung geltend machen. Denn da Geld ist ja längst ausgegeben.

Am besten einfach ignorieren

Wenn ihr gemeinsam im Urlaub wart, habt ihr das Geld doch auch gemeinsam ausgegeben? Oder hast du nachweislich damit etwas anderes angeschafft? Welche Bedingung gab es denn zu dieser "Schenkung"?

Wenn sie Geld will muss sie eben klagen. (und die möglichen Kosten im voraus hinterlegen, sonst wird die Klage gar nicht angenommen)

Solange für Dich nicht erkennbar war, daß es sich um ein Darlehen handelte, hast Du vor Gericht m.M.n. gute Karten. Auch die Rückforderung einer Schenkung stelle ich mir in diesem Fall schwierig vor.

Das ist jetzt wirklich schon lange her.

Wie lange?

Das Geld könnte nur von der Mutter beansprucht werden. Hier kommt es darauf an, wofür das Geld vorgesehen war und ob noch etwas davon da ist.

Wenn es eine bedingungslose Schenkung war, musste das Geld meiner Auffassung nach nicht rausrücken.