ex-mitbewohnerin behält schlüssel
Hi, es geht darum dass ein Mädel bei mir gewohnt hat. Allerdings hatte sie nicht im Mietvertrag unterschrieben und nun ist sie ausgezogen. 3 monatige Kündigungsfrist hat sie natürlich nicht eingehalten und Ausserdem hat sie den schlüssel jetzt behalten als sogenannte "kautionsablöse. Meine frage ist nun: darf sie den schlüssel überhaupt einfach so behalten? Eigentlich hat sie doch keine rechte weil sie nicht im Mietvertrag steht oder???
8 Antworten
Allerdings hatte sie nicht im Mietvertrag unterschrieben
kann auch mündlich gewesen sein, hat aber auch Gültigkeit
Eigentlich hat sie doch keine rechte weil sie nicht im Mietvertrag steht oder???
Sie hat sämtliche Rechte; setz ein neues Schloss ein, zieh die Summe von der Kaution ab, alles ist gut.
Meine frage ist nun: darf sie den schlüssel überhaupt einfach so behalten?
Darf sie. Und zwar so lange bis der Mietvertrag beendet ist.
Das ist er entweder nach Ablauf der form- und fristgerechten Kündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Eigentlich hat sie doch keine rechte weil sie nicht im Mietvertrag steht oder?
Sie hat Miete an Dich gezahlt. Damit hat sie Rechte. Allerdings auch Pflichten. Eine davon ist die Zahlung der Miete. Die kannst Du so lange von ihr fordern bis der Vertrag beendet ist und sie die Mietsache + Schlüssel an Dich zurück gegeben hat.
Die Kaution darf übrigens auch für Mietrückstände verwendet werden. Also schon mal Null Chancen das die Dame sie zurück bekommt.
Die Frage ist, hat Sie was zur Kaution beigesteuert oder hat Sie anteilig an dich Miete bezahlt. Dann kann es tatsächlich sein das sie was von dir zurückfordern kann. Dazu muß Sie sich aber genauer äußern. und eine genaue Summe fordern. Vielleicht ist der Schlüssel für Sie auch nur einfach eine Trophäe.
Was für ne Kautionsablöse wenn sie nicht mit im Mietvertrag steht. Auf jeder Fall schloss der Wohnungstür austauschen. Ist als Mieter sowieso dein gutes recht. Altes Schloss aber aufheben.
Ist als Mieter sowieso dein gutes recht.
Aber nicht als Vermieter so lange der Mietvertrag besteht bzw. der Mieter die Mietsache + Schlüssel zurück gegeben hat.
Sie hätte da weder wohnen dürfen, noch darf sie den Schlüssel behalten. Was heißt hier Kautionsablösung? Ihr steht hier rechtlich gesehen, überhaupt nichts zu - sie hat den Schlüssel sofort zurückzugeben. Wenn sie das nicht macht, musst Du das Türschloß auswechseln lassen - Du darfst ihr dann die Rechnung schicken. lg Lilo