Ex Freund und Vater des Kindes kommt unangemeldet?

4 Antworten

Informiere dich beim Jugendamt oder über eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt der spezialisiert auf Familienrecht ist. Du solltest mit ihm fester Tage/Zeiten vereinbaren, so dass auch das Kind darauf vorbereitet werden kann, genauso wie auf den Urlaub, also auch mal eine Probeübernachtung und nicht alles ad hoc wie der Herr es in seinem Sinne gerne hätte (seine Machtspielchen), es geht nämlich hier nicht um ihn und seine Rechte, sondern es geht hier um das Kindeswohl.

Ich habe vor, gleich morgen früh Jugendamt anzurufen. Könnte das Jugendamt aufgrund seines Verhaltens seine Sorgerechte beschränken? Ich habe es nicht vor, das Kind dem Vater vorzuenthalten, möchte aber nicht, dass er mich weiter so terrorisiert. Das macht mich echt fertig.

@Libelle86

nein das Jugendamt nicht aber ein Familienrichter

@Peta67

danke. ich hoffe, dass ich da Chancen habe..

Nö, Du übertreibst nicht, das Kind muß Du ihm nicht mitgeben und Du mußt da auch nicht ständig in Bereitschaft sein, das gibt die gemeinsame Sorge nicht her. Du mußt ihn auch nicht hereinlassen. Vereinbare Termine und wenn er einfach so auftaucht, dann schick ihn weg.

In diesem Alter sagt man, besser kurze häufige Besuchen als wenige lange.

http://www.familien-wegweiser.de/RedaktionBMFSFJ/redaktionFamilienwegweiser/PDF-Anlagen/broschuere-wegweiser-fuer-umgang-nach-trennung-scheidung,property=pdf,bereich=wegweiser,sprache=de,rwb=true.pdf

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Da kommen so einige Rechte durcheinander. Gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrecht und Hausrecht. Das Umgangsrecht muss bei euch mit festen Zeiten geregelt werden, damit dein Hausrecht nicht verletzt wird. Die Eltern können beim JA eine Erklärung unterschreiben, in der das geregelt ist. Wenn sich einer wiederholt nicht danach richtet, kann auch die Mutter eine Regelung beim Familiengericht beantragen. das Ziel dabei ist, das Kind aus den Streitereien rauszuholen, nicht, sich gegenseitig irgendwelche Rechte um die Ohren zu hauen.

In dem Alter muss ein Kind noch nicht in längeren Urlaub, da braucht es erstmal häufig 2 -3 Stunden geregelten Umgang, von den Eltern vereinbart und von beiden Seiten positiv unterstützt. Der Umgang richtet sich erstmal nach dem kindlichen Zeitempfinden und nicht nach Elternrechten. Wenn das beide Eltern kapieren, dann wird das Kind in Kürze ganz selbstverständlich auch beim Vater übernachten WOLLEN und nicht müssen.

Deine Bedenken sind verständlich. Meine Tochter hatte damals nach Trennung der Eltern eine Phase, wo sie wie am Spieß schrie, wenn ich sie abholte. Sie wollte damit ausdrücken, dass sie lieber bei beiden Eltern wäre, nicht mal da, mal da. Wir haben ihr BEIDE erklärt, dass das so sein muss, und unser Kind hat das schnell akzeptiert. In der Situation nimmt die Mutter gern an, dass das Kind nur nach ihr schreit und der Vater fühlt sich zurückgewiesen und zu seiner Unerfahrenheit kommt noch Verunsicherung dazu - nicht gut für die Vater - Kind Beziehung! Dadurch, dass die Mutter mitgespielt hat, konnte meine Tochter schon im Wickelalter bei mir schlafen und die Mutter hatte mal ihre Ruhe.

Ähm, ich lese grad den Beitrag von PB. Sicher bist du zu nichts verpflichtet und das Recht ist auf deiner Seite - Umgang abbrechen, damit er klagen muss, naja, weiß nicht,...ob man Nötigung unbedingt mit Nötigung beantworten muss, solange noch kein vernünftiges Gespräch beim JA stattgefunden hat. Das Kind braucht beide Eltern, du hast bisher vernünftig gehandelt, indem du dem Vater das Kind mitgegeben hast.

****Deine Bedenken sind verständlich. Meine Tochter hatte damals nach Trennung der Eltern eine Phase, wo sie wie am Spieß schrie, wenn ich sie abholte. Sie wollte damit ausdrücken, dass sie lieber bei beiden Eltern wäre, nicht mal da, mal da. ****

Ah, in dem Alter machen viele Kinder diese Phase durch. Auch in intakten Familien. Gut, wenn dann das momentan abgelehnte Elternteil sich seinem Kind nicht mit Gewalt aufzwingen muß.

@Menuett

Da ist wahrscheinlich oft der Knackpunkt. Ich war in dem Moment nicht der abgelehnte Elternteil, das Kind lehnt erst mal nicht den Vater ab, sondern die Trennung der Eltern.

In dem Moment kann doch so einiges schieflaufen. Der Vater meint, das Kind kann ihn nicht leiden, die Mutter glaubt, der Vater wäre unfähig, das Kind merkt die ganze Verunsicherung der Eltern, schreit noch mehr, das Ganze schaukelt sich hoch.....

Mutter meint, das Kind ist noch zu klein, um beim Vater zu übernachten, Vater fühlt sich von Mutter UND Kind zurückgewiesen, meldet sich nicht mehr oder macht was er will. Tausende Fragen bei GF drehen sich darum. Der kleinliche Streit zwischen den Eltern hat aber meiner Meinung nach viel tiefere Ursachen als hier meistens dargestellt wird.

@MeineNase

Leider werden aus völlig normalem Kinderverhalten oft die dollsten Dinge geschlossen.

Hallo,

GS oder nicht, das hat nix mit dem Umgangsrecht zu tun. Er hat nicht das Recht unangemeldet das Kind zu verlangen. Solange er keinen gerichtlichen Umgangsbeschluß hat müsstest du ihm das Kind theoretisch gar nicht mitgeben. Das wäre aber auch nicht gut. Ihr solltet eine feste Umgangsregelung ausarbeiten wo ihr euch dann beide dran haltet. Wenn er das nicht will oder ihr euch nicht einigen könnt dann brich den Umgang ganz ab und lass ihn klagen. Lass dir keine Angst machen, denn es wird dir nichts passieren, du wolltest ja eine Regelung. Er kann das Kind auch nicht einfach mit in den Urlaub nehmen, schon gar nicht wenn noch nie eine Übernachtung ohne dich stattgefunden hat, das würde ein so kleines Kind komplett überfordern und eher zu psychischen Schäden führen als zu einem schönen Urlaub. So wie du es beschreibst möchte der Vater dir gerne mal zeigen wo es langgeht und dir mit seinen Aktionen seine vermeindliche Macht demonstrieren. Unterbrich seine Spielchen und sage ihm freundlich aber bestimmt das es ab sofort nur noch geregelte Zeiten geben wird oder gar keine. Das Gesetz ist hier deutlich auf deiner Seite, denn du hast die Alltagssorge fürs Kind und da geht es nicht das er ohne Termin das Kind sehen will oder mitnehmen will.